EURid

Dank Brexit droht über 300.000 .eu-Domains die Löschung

Personen und Unternehmen mit Sitz in Großbritannien könnten im Zuge des Brexit ihre .eu-Domains verlieren. Das hat die EU-Kommission in einer Mitteilung verdeutlicht und über 300.000 .eu-Inhaber auf der Insel in Schrecken versetzt.

Der nach einem Referendum vom 23. Juni 2016 bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wird auch in der Welt der Domains seine Spuren hinterlassen. Am 28. März 2018 veröffentlichte die EU-Kommission eine dreiseitige »Notice to stakeholders«, in der die Folgen des Brexit für .eu näher beleuchtet werden. Demnach werde Großbritannien voraussichtlich am 30. März 2019 um 0:00 Uhr zum Drittstaat, in dem weder das primäre noch das sekundäre Recht der EU gilt. Unter dem Vorbehalt einer noch zu treffenden Übergangsregelung würden zu diesem Zeitpunkt dann auch die Regeln für .eu für Großbritannien nicht mehr gelten. Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen und Organisationen mit Sitz in Großbritannien, aber nicht innerhalb der EU, sowie natürliche Personen mit Sitz in Großbritannien nicht mehr berechtigt sind, .eu-Domains zu registrieren. Halten sie am 30. März 2019 schon eine .eu-Domain registriert, darf diese nicht verlängert werden.

Aber es kommt noch dicker: die EU-Kommission hält EURid für berechtigt, .eu-Domains, die zum Datum des Rückzugs die Registrierungsvoraussetzungen nicht erfüllen, zu widerrufen. Dafür bedürfe es weder eines Schiedsverfahrens noch eines besonderen Grundes; EURid könne nach freiem Ermessen und aus eigener Initiative entscheiden. Das gilt im Übrigen auch für Schiedsverfahren gegen .eu-Domains; Rechte aus einem Drittstaat bleiben unbeachtet. Unerwähnt bleibt hingegen die Möglichkeit für Personen und Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat, einen Proxy-Dienst in Anspruch zu nehmen. Er sorgt über einen Treuhänder dafür, dass die Registrierungsvoraussetzungen für .eu formal gewahrt sind, auch wenn der »wahre Berechtigte« an der Domain seinen Sitz außerhalb der EU hat.

EURid zeigte sich von der Mitteilung der EU-Kommission von der Entwicklung überrascht. Man habe einen Link zur Mitteilung der EU-Kommission erhalten; offenbar war EURid also in die Maßnahme vorab nicht eingebunden. Allerdings betont auch EURid, dass Details einer Übergangsvereinbarung zwischen der EU und Großbritannien vorbehalten sind, die aktuell noch verhandelt wird. Im Juni 2016 hatte EURid noch mitgeteilt, dass man im Zusammenhang mit dem Brexit keinerlei Maßnahmen gegen Inhaber von .eu-Domains plant. Allerdings deutete EURid schon damals an, dass sich dies ändern könne; wenn der Zeitplan und die Details des Brexit bekannt seien, erwarte man eine Weisung der EU-Kommission; diese erwartete Weisung hat es nun offenbar gegeben. Offizielle Statistiken von EURid weisen aktuell rund 317.000 Inhaber von .eu-Domains mit Sitz in Großbritannien aus; sie alle könnten ihre .eu-Adresse im Zuge des Brexit verlieren.

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