EU-Erweiterung

.eu wächst um zwei Länder

Den Einwohnern von Rumänien und Bulgarien steht seit dem 1. Januar 2007 eine neue Top Level Domain zur Verfügung: mit ihrem Beitritt zur Europäischen Union zählen beide Länder nunmehr zum exklusiven Kreis der Registrierungsberechtigten für Domain-Namen mit der Endung .eu (dotEU).

Wer eine .eu-Domain registrieren darf, ist streng geregelt. Gemäß Artikel 4 der EG Verordnung 733/2002 steht eine Registrierung im Grundsatz lediglich natürlichen oder juristischen Personen oder jeder Organisation, die in der Europäischen Union ansässig ist, offen. Das geopolitische Gebiet der EU definiert damit auch den Kreis der Registrierungsberechtigten. Mit der Aufnahme von Bulgarien und Rumänien als 26. und 27. Mitgliedsstaat des im Jahr 1951 gegründeten Staatenverbunds mit seinen inzwischen fast 500 Millionen Einwohnern erfasst .eu somit nunmehr auch Personen und Organisationen in diesen beiden Ländern. Im übrigen gelten die allgemeinen Voraussetzungen: so ist zum Beispiel eine Anmeldung nur über akkreditierte Registrare möglich, und auch für Bulgarien und Rumänien gilt der Grundsatz des „first come, first served“. Da die besten Domains jedoch bereits im Rahmen der Sunrise- und Landrush-Phasen vergeben worden sind, bleibt ihnen insoweit nur das Nachsehen.

Und trotzdem konnte man es in beiden Ländern wohl kaum erwarten, von den neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen: am 01.01.2007 um exakt 00:02:56 Uhr sicherte der Registrar EuroDomenii mit der Webadresse lex-expert.eu die erste .eu-Domain für einen rumänischen Kunden. In Bulgarien liess man sich etwas mehr Zeit; es dauerte bis 01:01:09 Uhr am frühen Neujahrstagmorgen, bis über den US-Registrar GoDaddy mit premium-bg.eu eine .eu-Domain ans Schwarze Meer ging. Für beide Domains sind derzeit noch keine Inhalte hinterlegt.

Wer übrigens mit seiner Registrierung gar zu schnell war, den bestraft EURid. In einer Mitteilung betont EURid nochmals ausdrücklich, dass .eu-Domains, die bereits vor dem 1. Januar 2007 von Einwohnern Rumäniens oder Bulgariens registriert und im Zuge der allgemeinen Überprüfungen entdeckt wurden, widerrufen werden. Die schon sicher geglaubte Domain ist damit wieder weg. Die Betroffenen werden von EURid per eMail informiert.

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