.eu (dotEU)

Marken-Schlupfloch für Grabber?

Obwohl der Startschuss für die europäische Top Level Domain .eu (dotEU) frühestens im Sommer 2005 fällt, wirft ihre Einführung längst Schatten voraus. Begünstigt durch juristische Feinheiten in den einzelnen EU-Mitgliedsländern könnte es mit Beginn der Registrierung sogar zu einem neuen Goldrausch kommen, waren sich Experten anlässlich einer Konferenz in London einig.

Wie bei Einführung jeder neuen Top Level Domain stehen am Anfang vor allem die Spekulanten Schlange, um sich eine der besonders begehrten Gattungsdomains wie auto.eu, music.eu oder sport.eu zu sichern. Nach ersten Hochrechnungen soll sich die Zahl der gleich zu Beginn registrierten Domains in einer Grössenordnung von mindestens 300.000, nach optimistischeren Einschätzungen bis zu einer Million Adressen bewegen. Um möglichst früh an die besten Domain zu gelangen, könnten trickreiche Händler versucht sein, ihre Position durch eine Teilnahme an der Sunrise Period zu optimieren. Dabei kommen ihnen die EU-weiten Unterschiede in der Frage, welche Begriffe als Marke eintragungsfähig eingestuft werden, sehr zu nutze. So kann nach Angaben von Dr. Willie Black, Vorstand und Gründer der .uk-Registry Nominet, zum Beispiel in Großbritannien der Begriff »SEX« nicht als Marke angemeldet werden, da er allgemeinbeschreibend und daher freizuhalten sei. Jedoch sei die Rechtslage in einem anderen Mitgliedsland wie etwa Polen möglicherweise wieder anders, so dass man sich mit einer dort angemeldeten Marke die Domain sex.eu sichern könne. Gerade generische Begriffe aus dem Bereich der Erwachsenen-Unterhaltung gelten im Domain-Handel als besonders wertvoll.

Ob und wie diesen juristischen Schlupflöchern entgegenzutreten ist, ist derzeit offen. Gerade finanzstarke Unternehmen dürften mit Hilfe ihrer europaweit tätigen Anwaltskanzleien der Verlockung erliegen, auch dieses Feld abzudecken und mögliche Löcher für sich zu nutzen. Eine entscheidende Rolle kommt daher dem »Validation Agent« zu, dem die Prüfung der Domains aus der Sunrise Period obliegt. Man darf gespannt sein, wie EURid zusammen mit der EU-Kommission den schwierigen Spagat zwischen einer möglichst unkomplizierten Regelung und der Gefahr, ein bürokratisches Monstrum zu schaffen, meistern will. Ein Spötter im Forum von icannwatch.org merkte an, dass die USA acht Jahre gebraucht hätten, um Neil Armstrong auf den Mond zu bringen; die EU dagegen bastle voraussichtlich mindestens sieben Jahre an der Einführung von dotEU.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top