.eu

die Registrierungs-/Anmeldegebühren

Bei aller Freude über die neuen .eu-Domains – im Mittelpunkt des Interesses steht natürlich nicht minder wichtig auch die Frage, mit welchen Kosten man als Domain-Inhaber in der Sunrise Period oder dann später in der Live-Phase rechnen muss. Und lohnt es sich überhaupt, die Sunrise Gebühren zu investieren?

Eins vorweg: Eine festgeschriebene Registrierungsgebühr gibt es weder für die Domains selbst noch für die Teilnahme an der Sunrise Period, die angesichts des damit verbundenen Aufwands zumeist mit einer Bearbeitungsgebühr verbunden ist. Der Preis wird vielmehr frei vom Markt gebildet, so dass sich wie bei anderen Domain-Endungen der Vergleich lohnt. Vorsicht gilt vor allem bei Kombi-Paketen aus Webspace und Domain; hier können die Folgekosten den Preis für die eigentlich nur gewollte .eu-Domain später deutlich übersteigen. Transparenz schaffen daher spezialisierte Domain-Registrare, bei denen .eu-Domains ohne Zusatzprodukte registriert werden können.

In der Regel liegt die Registrierungsgebühr je .eu-Domain bei ca. € 20,– bis 50,– jährlich, die (erfolgsunabhängige und nicht erstattungsfähige) Bearbeitungsgebühr in der Sunrise Period je nach Registrar in einer Größenordung von etwa € 80,– bis 250,– je Domain. Der Starnberger Domain-Registrar unted-domains AG bietet beispielsweise .eu-Domains zum Preis von EUR 29,– im Jahr; die Sunrise-Gebühren beginnen bei früheren Rechten bei etwa € 129,–.

Stellt sich schließlich die Frage, warum man etwa als Inhaber eines „prior right“ an der Sunrise Period teilnehmen und einen Aufschlag auf die üblichen Registrierungsgebühren zahlen soll; man könnte die .eu-Domain ja später gegebenenfalls auf dem gerichtlichen Wege erstreiten. Oder warum soll man seinen Namen schon in der Sunrise Period als .eu-Domain vormerken?! Die Antwort ist simpel: Die Chance auf die Wunsch-Domain ist in der Sunrise Period am größten, da ab Beginn der allgemeinen Registrierung am 7. April 2006 zwangsläufig nur noch die Domains registriert werden können, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht vergeben worden sind. Selbst ein Markenrecht schützt daher nicht, dass die gewünschte Domain schon längst von einem Dritten aus dem europäischen Ausland weggeschnappt wurde. Zudem wäre es im Zweifel fahrlässig und kostspielig, auf die eigenen Rechte zu vertrauen, da die Kosten einer Rechtsverfolgung regelmäßig nicht nur über den Gebühren der Sunrise Period liegen, sondern auch mit tatsächlichen Problemen wie einer fehlenden Zustelladresse verbunden sein können, so dass das beste Recht möglicherweise gar nicht durchgesetzt werden kann. Schließlich könnte die Wunschdomain von einem ebenfalls Berechtigten (z. B. Gleichnamigen) registriert werden, so dass man keinerlei Chance hat, an die Domain zu gelangen. Wann immer möglich, ist daher zu empfehlen, .eu-Domains in der Sunrise Period zur Anmeldung zu bringen, um so auch die eigenen Zuteilungschancen erheblich zu erhöhen.

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