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DENIC führt heute neue Grace Period ein!

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG macht den Weg für eine Redemption Grace Period (RGP) unter .de frei: seit heute, dem 3. Dezember 2013, erhalten Domain-Inhaber eine Karenzfrist, die sie vor einem unbeabsichtigten Domain-Verlust schützt.

Nachdem im Frühjahr 2013 erste Pläne bekannt wurden, macht die DENIC nun Nägel mit Köpfen. Ende November gab die Registry bekannt, dass mit Wirkung vom 3. Dezember 2013 für alle Domains mit deutscher Länderendung ein Karenzverfahren eingeführt wird, das Domain-Inhaber vor dem ungewollten Verlust ihrer .de-Domain durch eine versehentliche Löschung schützt. Das Verfahren funktioniert folgendermaßen: erteilt der Inhaber einen Löschungsauftrag, wird die Domain nicht mehr unwiederbringlich gelöscht; stattdessen schließt sich unmittelbar an die Löschung zunächst eine RGP von 30 Tagen an. Diese Karenz ermöglicht es dem bisherigen Domain-Inhaber, die Löschung rückgängig zu machen, indem er die Domain durch seinen Registrar wiederherstellen lässt (RESTORE). Dieses Recht steht allein dem bisherigen Domain-Inhaber zu. Nur wenn nach Ablauf der 30 Tage keine Wiederherstellung erfolgt ist, steht die Domain zur Neuregistrierung durch jeden Interessierten zur Verfügung.

Ob sich eine .de-Domain in der RGP befindet, ist auch für Dritte nach aussen erkennbar: befindet sich eine .de-Domain in der Karenz, wird eine entsprechende Statusmeldung im WHOIS-Verzeichnis ausgegeben. Ganz umsonst dürfte dieser Service jedoch nicht sein: wie die DENIC mitteilt, ist der RESTORE einer Domain für den im Kundenauftrag handelnden Provider mit nicht näher bezifferten Kosten verbunden, sodass mit der Weitergabe dieser Kosten an den Domain-Inhaber zu rechnen ist. Ob und in welcher Höhe die Registrare Gebühren erheben, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Beträge von um die US$ 100,- sind bei amerikanischen Domain-Registraren nicht ungewöhnlich.

Bei anderen generischen Top Level Domains wie .com, .net oder .info ist die RGP aufgrund einer Zusatzregelung zum Registrar Accreditation Agreement (RAA) schon viele Jahre Standard. Bei Länderendungen zählt die RGP dagegen zu den Ausnahmen; sofern eine RGP vorgesehen ist, gelten zudem häufig ganz unterschiedliche Fristen. So gilt beispielsweise bei .eu- und .nl-Domains eine 40-tätige Quarantäne, die mit der Löschung der Domain beginnt und ebenfalls die Möglichkeit der Reaktivierung eröffnet. Großzügiger ist man in Neuseeland: dort rutscht eine gelöschte .nz-Domain in den „pending release“-Status, der 90 Tage dauert und dem bisherigen Registrar gestattet, die Domain für seinen Kunden zu reaktivieren. Im Zweifel sollte man sich auf solche Möglichkeiten aber nicht verlassen, zumal sie häufig auch dort mit ganz erheblichen Zusatzkosten verbunden sind.

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