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letzten neun Kurzdomains vergeben

Nach Ankündigung Ende letzten Jahres wurden am 12. Januar 2011 in einem besonderen Verfahren die letzten neun kurzen .de-Domains registriert. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, die dabei auf die ein oder andere Domain spekulierten, gingen leer aus.

Das Verfahren war unüblich: Interessenten an den letzten noch verbliebenen .de-Kurzdomains dw.de, e.de, f.de, g.de, hr.de, sr.de, x.de, y.de und z.de hatten die Möglichkeit, per Fax auf bestimmten Formularen in einzelnen Zeitfenstern unter jeweils anderen Faxnummern am 12. Januar 2011 ihre Wunschdomain zu bestellen. Das jeweils als erstes eingehende und formal korrekte Fax erhielt den Zuschlag. Dieses Verfahren zur Vergabe der Domains sollte das Prinzip „first come, first served“ sicherstellen und den Unmut von Registraren, die lieber ein elektronisches Registrierungsverfahren vorgezogen hätten, das aber im Oktober 2009 bei der Vergabe anderer Kurzdomains nicht so zuverlässig war, ausschließen.

Hintergrund für die Vergabe der neun Kurzdomains war die Entscheidung des OLG Frankfurt/M vom September 2009, in dem dieses DENIC verpflichtete, die Domain vw.de für den Konzern zu registrieren. In der Folge änderte DENIC im Oktober 2009 kurzfristig die Vergabebedingungen für Domains und beraumte für den 12. Oktober 2009 die Vergabe von Kurz- und reinen Zahlendomains an. Einige Rechteinhaber versuchten per einstweiliger Verfügung vorab an die gewünschten Domains zu gelangen, was zuletzt mit einer Entscheidung des OLG Frankfurt/M Ende vergangenen Jahres scheiterte.

Die öffentlich-rechtlichen Sender Saarländischer Rundfunk (SR), Hessischer Rundfunk (HR) und die Deutsche Welle (DW) gingen am 12. Januar leer aus. Laut heise.de sei für DW und SR das letzte Wort über die Domains, die ein Domainer aus Osnabrück für sich registrieren konnte, noch nicht gesprochen. Für die Domains zahlen wolle man nicht. Es ist demnach davon auszugehen, dass dem Inhaber Rechtsstreite drohen. Für den Hessischen Rundfunk sieht die Sache anders aus: hr.de ging an eine HR STAFFING CORP mit Sitz in den USA, über die man aber außer der WHOIS-Adresse keine Informationen im Internet findet. Auf Google Streetview findet sich unter der im WHOIS angegebenen Adresse ein Parkplatz. Doch mögen die Bilder veraltet und da mittlerweile das Hunt Building in Rekordzeit hochgezogen worden sein.

Das ungewöhnliche Registrierungsverfahren via Telefax führte jedenfalls für DENIC zum Erfolg: „Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis. First come, first served hat sich als Registrierungsstandard durchgesetzt und das gewählte Verfahren funktionierte reibungslos“, ließ DENIC-Vorstandsmitglied Sabine Dolderer (CEO) in einer Pressemitteilung verlautbaren.

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