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DENIC gibt letzten neun Kurzdomains frei!

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG brennt knapp zwei Wochen nach Silvester ein zweites Feuerwerk ab: ab dem 12. Januar 2011 gibt DENIC die neun letzten Kurzdomains unter .de zur allgemeinen Registrierung frei.

Zunächst ein kurzer Rückblick: vor dem Hintergrund der vw.de-Entscheidung des OLG Frankfurt/M und eines sie bestätigenden Beschlusses des Bundesgerichtshofes hat die DENIC im Oktober 2009 überraschend entschieden, die Domainrichtlinien für die Top Level Domain .de dahingehend zu erweitern, dass seither auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains registriert werden können. Ein kleiner Pool an Adressen war hiervon jedoch aufgrund von Rechtsstreitigkeiten (siehe hierzu Artikel 05 in diesem Newsletter) bisher ausgenommen; konkret handelt es sich um die neun Domain-Namen dw.de, hr.de, e.de, f.de, g.de, sr.de, x.de, y.de und z.de. Aber auch diese neun Domains werden am 12. Januar 2011 nun zur allgemeinen Registrierung frei.

Für die Zuteilung hat die DENIC ein spezielles Verfahren vorgesehen. Zwar gilt uneingeschränkt der Prioritätsgrundsatz „first come, first served“; Registrierungsaufträge nimmt die DENIC jedoch ausschließlich per Fax an für diesen Zweck eingerichtete Sonderrufnummern entgegen. Zudem wird für jede einzelne der neun Domains nicht nur eine eigene Faxnummer geschaltet, sondern auch nur ein auf 30 Minuten beschränktes Zeitfenster eingerichtet. So eröffnet dw.de das Verfahren um 10.00 bis 10.30 Uhr, woraufhin dann von 10.30 bis um 11.00 Uhr die Domain e.de folgt. Den genauen Zeitplan samt Faxnummer hat die DENIC in ihrem Internetangebot veröffentlicht. Akzeptiert werden ausschließlich Registrierungsaufträge, die ein spezielles Auftragsformular verwenden, das auf der DENIC-Webseite zum Download bereitsteht; für jede Domain steht ein eigenes Formular zur Verfügung.

Vor allzu großer Euphorie sei jedoch gewarnt: alle neun Domains waren bisher aufgrund einstweiliger Verfügungen von der Registrierung ausgeschlossen. Es ist also nicht auszuschliessen, dass Dritte – notfalls wiederum im gerichtlichen Verfahren – versuchen, an die Domain-Namen zu gelangen, sofern sie sich erneut in ihren Rechten verletzt sehen. Die Traum-Domain könnte sich so rasch zum Albtraum entwickeln.

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