URS

Skechers mit Doppelangriff auf skx.science

Zur Abwechslung bringen wir mal wieder ein paar Entscheidungen zur Uniform Rapid Suspension (URS): Die Bekleidungsunternehmung Skechers U.S.A. Inc. versuchte sich in URS-Verfahren hinsichtlich der Domain skx.science. Nach einem ersten Scheitern nahm sie einen zweiten Anlauf.

Die Uniform Rapid Suspension (URS) ist die kleine schnelle Variante des UDRP-Verfahrens. Einen Domain-Transfer bekommt man dabei nicht, die Domain wird lediglich kalt gestellt (suspendiert). Allerdings sind die Anforderungen an einen präzisen Vortrag höher: es dürfen keine Zweifel in der Sache bestehen, um den Anspruch durchzusetzen. Skechers U.S.A. Inc. ist Inhaberin der Marke SKX und diese im Trademark Clearinghouse eingetragen, so dass bei Registrierung einer Domain „skx.nTLD“ dem Registrierenden ein Hinweis auf die Marke angezeigt wird. Der US-Amerikaner Joel Williams hatte die Domain skx.science dennoch am 01. März 2015 registriert. Skechers ging per USR beim National Arbitration Forum (NAF) am 13. März 2015 gegen die Registrierung vor. Joel Williams trat dem nicht entgegen.

Die Prüferin Luz Helena Villamil Jimenez stellte fest, dass die Beschwerdeführerin Skechers keine Argumente vortrug, die ihre Beschwerde unterstützte. Sie habe lediglich ihre Marke belegt und dass sie diese nutzt, wobei sie sogar versäumte, den Nachweis zu erbringen, dass sie die Markenanmeldungüber das letzte Auslaufdatum im Jahr 2012 verlängert hatte. Luz Helena Villamil Jimenez überprüfte deshalb kurz selber, dass die Markenanmeldung verlängert worden war. Da aber die Beschwerdeführerin weder vorgetragen hatte, dass der Registrant keine Berechtigung zur Registrierung der Domain hat, noch dass er die Registrierung und Nutzung bösgläubig vorgenommen hat, wies die Prüferin den Antrag auf Suspendierung der Domain am 31. März 2015 ab und erteilte Joel Williams wieder die Kontrolle über die Domain (Claim Number: FA1503001609616).

Nach dieser Schlappe nahm Skechers jedoch einen zweiten Anlauf und legte am 16. April 2015 erneut eine USR-Beschwerde wegen der von Williams registrierten Domain sky.science ein. Williams nahm wieder nicht Stellung. Diesmal prüfte Alan L. Limbury die Sach- und Rechtslage. Wie sich zeigte, hatte Skechers aus dem vorangegangenen Verfahren einiges gelernt, denn diesmal waren die einzelnen Voraussetzungen des USR-Verfahrens ausgeführt und begründet: Neben Identität von Marke und Domain, von der Endung .science abgesehen, hatte die Beschwerdeführerin vorgetragen, dass keine Hinweise ersichtlich sind, aufgrund derer der Beschwerdegegner berechtigt wäre, die Marke zu nutzen. Die Domain löse auf eine Parking-Seite auf. Der Beschwerdegegner selbst äußerte sich nicht, so dass die Beschwerdeführerin den Anscheinsbeweis erbrachte hatte, wonach der Gegner kein Recht und keine berechtigten Interessen hatte. Hinsichtlich der Bösgläubigkeit hatte die Beschwerdeführerin nun vorgetragen, dass die Marke im Trademark Clearinghouse steht und der Beschwerdegegner vor der Domain-Registrierung den Hinweis erhalten hat, dass die Marke der Beschwerdeführerin gehört. Gleichwohl habe er die Domain registriert, womit er eine Verwechslungsgefahr erzeugte. In der Folge gab Alan L. Limbury dem Antrag statt, und die Domain wurde sodann suspendiert (Claim Number: FA1504001614750).

Die URS kann man so oft man will gegen eine Domain ins Feld führen, wie das Beispiel von Skechers U.S.A. zeigt. Doch verursacht das auch mehr Kosten. Jedes einzelne Verfahren löst die vorgesehen Gebühr aus. Und obgleich die URS schneller und günstiger als ein UDRP-Verfahren ist, liegt gerade der Nachteil in dieser Einfachheit: die URS ist für »clear cut cases« bestimmt. Die Sach- und Rechtslage muss einfach und eindeutig sein, andernfalls wird die Beschwerde zurückgewiesen. Hinzu kommt, dass die Prüfer überprüfen, ob auch kein Missbrauch seitens der beschwerdeführenden Partei vorliegt. Die Prüferin Luz Helena Villamil Jimenez hatte diese Prüfung vorgenommen und konnte keinen Missbrauch seitens Skechers U.S.A, Inc. feststellen. Doch bei zweimaligen oder einmaligem vorsätzlichen Missbrauch (»deliberate material falsehood«) kann die beschwerdeführenden Partei von dem Verfahren für ein Jahr ausgesperrt werden (11.4. URS).

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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