URS

Audi lässt audi.car suspendieren

In einer aktuellen URS-Entscheidung zeigt Audi, dass man alles richtig machen kann, es sei denn als Unberechtigter die Domain audi.car zu registrieren. Die Prüferin des Verfahrens sprach dem chinesischen Domain-Inhaber Bösgläubigkeit aufgrund der gewählten Endung .car zu.

Die deutsche Audi AG musste feststellen, dass am 17. April 2016 ein Chinese die Domain audi.car registriert hatte. Sie sah ihre Markenrechte verletzt und beantragte vor dem National Arbitration Forum (NAF) die Suspendierung der Domain im Rahmen eines URS-Verfahrens. Der Inhaber von audi.car nahm dazu keine Stellung. Prüferin für diese Beschwerde war die polnische Rechtsanwältin Natalia Stetsenko.

Stetsenko prüfte die Sache und entschied auf Suspendierung der Domain (NAF Claim Number: FA1608001687083). Die Audi AG ist ein weltweit bekannter Auto-Hersteller und Inhaberin zahlreicher nationaler wie internationaler Markenrechte. Stetsenko stellte die Identität von Marke und Domain fest. Die Domain umfasst die Marke nebst der neuen Domain-Endung .car, die aber bei der Beurteilung der Ähnlichkeit oder Identität hier nicht ins Gewicht falle. Bei der Frage nach der Berechtigung des Domain-Inhabers stellte sie fest, die Domain löse auf eine Seite mit dem Hinweis auf, dass eine neue Website entstehe. Unter dem Gesichtspunkt, dass die Beschwerdeführerin den Domain-Inhaber nicht legitimiert hat, die Marke zu nutzen oder die Domain zu registrieren, und die Domain von ihrem Inhaber zu keinem berechtigten Zweck genutzt wird, ging sie davon aus, dass er kein Recht an der Domain und kein berechtigtes Interesse an ihr hat. Auch die Bösgläubigkeit auf Seiten des Domain-Inhabers bestätigte sich für Stetsenko: Die Rechte an der Marke hält die Beschwerdeführerin schon seit 50 Jahren, bevor der Gegner die Domain registrierte. Die Marke ist berühmt und genießt höchstes Ansehen, was auch in früheren URS-Entscheidungen schon festgestellt wurde. Dass der Domain-Inhaber unter diesen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der Top Level Domain .car, die auf das Kerngeschäft von Audi verweist, deren Marke bei Registrierung der Domain im Sinne hatte, liege zudem auf der Hand. Die lediglich passive Nutzung der Domain ließ Stetsenko ebenso auf seine Bösgläubigkeit schließen. Ihrer Ansicht nach waren damit die Voraussetzungen des URS-Verfahrens erfüllt; folglich entschied sie auf Suspendierung der Domain.

Audi sorgt, ohne einen Fehler zu machen, für eine ebenso kurze wie klare Entscheidung. Die Prüferin Natalia Stetsenko konnte den Sachverhalt problemlos prüfen und diese Sache entscheiden. Selbst die (seit der Entscheidung zu canyon.bikes) Verstärkung des Missbrauchs, weil die Endung .car auf das Hauptgeschäft von Audi verweist, brachte Stetsenko zum Ausdruck. URS-Entscheidungen können so einfach und schön sein. Dass zeitgleich auch ein UDRP-Verfahren anhängig ist, konnten wir nicht erkennen.

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