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WIPO arbeitet an »URS 2.0«

ICANN hat Schwierigkeiten, Provider für das Schiedsverfahren URS zu finden. Die Kosten und zeitliche Aspekte lassen bisher anerkannte Streitbeilegungsstellen wie WIPO und NAF abwinken. Doch hat WIPO anlässlich des ICANN-Meetings in Toronto einen Vorschlag unterbreitet, wie das URS-Verfahren günstiger werden könnte: URS 2.0.

Die Angst von Rechteinhabern vor neuen Domain-Endungen und mit deren Einführung einhergehendem Domain-Grabbing in nie gekannten Ausmaßen sorgt seit langem für Unmut – bei allen Beteiligten. Schlimmer noch: ICANN war bisher nicht in der Lage, ein System anzubieten, das schnell und kostengünstig ist, so wie ICANN es selbst im Applicant Guide Book dargestellt hat. Bisher winken anerkannte Streitschlichtungsstellen wie WIPO und NAF ab, da die Kosten höher lägen, als die Rechteinhaber bereit sind, für deren Dienstleistung zu zahlen. Anlässlich des ICANN-Meetings in Toronto im Oktober diesen Jahres stellte WIPO nun eine Alternative zum bisher von ICANN entwickelten Uniform Rapid Suspension System (URS) vor: URS 2.0.

Im WIPO-Modell des URS-Verfahrens müssten Antragsteller ihre Rechte ausführlicher darstellen und belegen. Der Antrag mit entsprechenden Dokumenten erfolgte digital und richtete sich an die Streitbeilegungsstelle. Sollten diese Kriterien nicht erfüllt werden, endete an dieser Stelle das USR-Verfahren. Sind die Darstellungen der Rechte und der Rechtsverletzung überzeugend, würde die Domain gesperrt; der Domain-Inhaber wird nach den Standards der UDRP informiert und kann nun reagieren. Alternativ bietet sich aus WIPO-Sicht auch an, unmittelbar mit Eingang einer Beschwerde die Domain zu suspendieren, zu blockieren und den Inhaber zu informieren und erst, wenn er sich meldet, zu überprüfen, ob die Angaben des Antragstellers den Voraussetzungen Genüge tun. Reagiert der Antragsgegner innerhalb der ihm gesetzten Frist, wird das URS-Verfahren abgewiesen. Dem Antragsteller steht es dann offen, durch Zahlung einer zusätzlichen Gebühr den Fall vor einem Panel von Spezialisten als USR- oder als UDRP-Verfahren fortzuführen. Meldete sich der Antragsgegner nicht fristgerecht, bliebe die Domain gesperrt, bis er sich meldet oder der Registrierungszeitraum abgelaufen ist und die Domain gelöscht wird. Kein Panel müsste eingesetzt und tätig werden, was erhebliche Kosten sparte. Auf diese Art würde der Zustand der Domain jederzeit änderbar sein, soweit die Parteien entsprechend reagieren: Der Antragsteller hätte Ruhe vor einer möglicherweise rechtsverletzenden Domain, der Domain-Inhaber kann jederzeit das Verfahren aufgreifen.

Der Vorschlag der WIPO zeigt, dass es auch andere Wege gibt, den Problemen des Domain-Grabbings Herr zu werden. Zusammengefasst läuft es darauf hinaus, dass das URS-Verfahren nur angewendet wird, wenn der Domain-Inhaber nicht fristgerecht auf einen Vorwurf reagiert, und im Falle der Erwiderung das gute alte UDRP-Verfahren greift. Die Methode erscheint auf den ersten Blick gangbar, effektiv und kostensparend. Sie dürfte die Diskussion zum Thema neu entfachen.

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