WIPO

Zahl der UDRP-Verfahren steigt weiter an

Die in Genf ansässige World Intellectual Property Organisation (WIPO) vermeldet einen unveränderten Anstieg von Domain-Streitigkeiten: seit 2003 hat sich die Zahl der UDRP-Verfahren verdoppelt.

Knapp 15.000 Streitschlichtungsverfahren hat die WIPO seit dem Jahr 1999 durchgeführt, allein 86 davon wurden 2009 initiiert. Überraschend ist die Entwicklung: gab es im Jahr 2000 noch exakt 1.857 Verfahren, sank diese Zahl bis ins Jahr 2003 auf einen Tiefpunkt von lediglich 1.100 Verfahren; das Phänomen der ungehemmt grabbenden Domainer schien besiegt. Doch seither explodierten die Verfahren förmlich, um 2008 mit 2.329 und insgesamt 3.945 streitigen Domains ihren bisherigen Höhepunkt zu erleben. Dass zugleich die Registrierungszahlen allein unter .com auf inzwischen knapp 80 Millionen kletterten, läßt dieses Zahlenmaterial freilich relativ unberücksichtigt. Dass in über die Jahre beständigen, etwa 85 Prozent der Verfahren der Inhaber des Kennzeichenrechts gewinnt und sich mit seiner Klage entweder durch Übertragung der Domain oder deren Löschung durchsetzt, unterstreicht ebenfalls, dass mit den diversen WIPO-Verfahren gegen Domain-Grabbing und Cybersquatting ein effektives Kraut gewachsen ist.

Blickt man auf die regionale Verteilung von WIPO-Verfahren, so scheinen die bösen Buben vor allem in den USA zu sitzen: allein 39,62 Prozent der Antragsgegner haben dort ihren Sitz, mit Abstand gefolgt von Großbritannien (8,45%), China (4,99%), Kanada (4.76%) und – etwas überraschend – Spanien (4,58%). Angestrengt haben die Verfahren Kläger vorwiegend ebenfalls aus den USA (43,87%); daneben setzen Franzosen (10,65%), Briten (7,54%) und Deutsche (5,71%) auf ein solches, unter .de nicht existierendes, außergerichtliches Schiedsverfahren. Blickt man auf die Branchen, die am häufigsten vor die WIPO ziehen, so steht an der Spitze der Bereich der Biotechnologien und Pharmazie, gefolgt vom Banken- und Finanzwesen sowie dem Internet- und IT-Bereich; die Mode- sowie die Hotel- und Tourismus-Branche bleiben dagegegen offenbar weitgehend verschont.

Fragt man nach den Ursachen für den Anstieg in Domain-Streitigkeiten, so macht das Online-Magazin Pingdom das Google AdSense Programm als Faktor aus, das Mitte 2003 gestartet wurde und die einfache Schaltung von Werbung erlaubte. Doch auch Domain-Tasting und das klassische Typosquatting leisteten ihren Beitrag. So sieht auch die WIPO keinen Anlass, ihre Bemühungen im Kampf gegen Kennzeichenrechtsverletzungen einzustellen, im Gegenteil: in einem Schreiben an ICANN schlägt die WIPO vor, das UDRP-Verfahren künftig ausschließlich papierlos durchzuführen und auf schriftliche Klagen zu verzichten. Ein ähnliches Modell bietet das tschechische .eu-Schiedsgericht, das seit 12. Januar 2009 auch in UDRP-Verfahren angerufen werden kann, bereits an, und bei dem auch gleich am 12. Januar 2009 ein erstes, papierloses Verfahren angelaufen ist.

Weitere Informationen und Statistiken findet man auf den Seiten der WIPO.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top