WIPO

BMW erringt Sieg um bmw---deutschland.info in UDRP-Verfahren

Im Streit um die seltsame Domain bmw—deutschland.info konnte der BMW-Konzern vor der World Intellectual Property Organization in einem UDRP-Verfahren einen Sieg heimfahren. Der Inhaber, der sich als BMW-Mitarbeiter ausgab, nutzte nicht die Domain, aber eMails unter der Domain für dubiose Geschäfte.

Der BMW-Konzern wandte sich an die World Intellectual Property Organization (WIPO), um die Domain bmw—deutschland.info zu erlangen, weil sie meinte, sie verletze ihre Markenrechte. Ein Schwede hatte die Domain am 10. Oktober 2015 registriert, aber nie Inhalte hinterlegt. Er nutzte die Domain stattdessen, um unter eMail-Adressen wie store@bmw—deutschland.info Leute anzumailen und zu betrügerischen Käufen auf der Plattform quoka.com zu bewegen. Der Beschwerdegegner ließ sich zur Sache nicht ein.

Die in Indien gebürtige, kanadische Rechtsanwältin Cherise Valles wurde als Entscheiderin über die Beschwerde herbeigezogen. Sie gab der Beschwerdeführerin Recht und entschied auf Transfer der Domain bmw—deutschland.info (WIPO Case No. D2016-0906). Bei der Prüfung der Voraussetzungen der UDRP stellte sie fest, dass der Automobil- und Motorradhersteller BMW exklusiver Inhaber diverser Marken ist, die auf BMW lauten, unter anderem mit Priorität im Dezember 1917, November 1929 und September und Oktober 1955. Weiter sei BMW Inhaberin zahlreicher Domain-Namen wie bmw.de, die auf die Webseite »BMW Deutschland« auflöst, sowie bmw.com und bmwgroup.com. Die Domain bmw—deutschland.info beinhaltet diese Marken und verstärkt mit dem geografischen Zusatz »Deutschland« eine Verwirrung des Nutzers, der mit einer entsprechenden eMail des Absenders konfrontiert wird. Selbst die Endung .info trage zur Konfusion bei. Die Beschwerdeführerin lieferte den Anscheinsbeweis, dass der Beschwerdegegner kein Recht oder legitimes Interesse an der Domain hat. Dieser selbst nahm zur Sache nicht Stellung. Es sei nicht ersichtlich, so Cherise Valles, dass er Inhaber einer eigenen Marke ist oder eine entsprechende Geschäftsbezeichnung führt. BMW und seine Marken hingegen sind weltweit berühmt, weshalb der Beschwerdegegner von den Rechten der Beschwerdeführerin positiv gewusst haben muss. Unter dem Gesichtspunkt könne sein Interesse nicht rechtens gewesen sein. Laut dem unwidersprochenen Vortrag der Beschwerdeführerin nutzte der Gegner die Domain, um Mails zu versenden, aufgrund derer er betrügerische Geschäfte auf quoka.com initiierte, wobei er sich als BMW-Mitarbeiter ausgab. Dies sei kein gutgläubiges Angebot von Waren oder Dienstleistungen (»bona fide«) im Sinne der UDRP. Schließlich beantwortete Cherise Valles noch die Frage nach der Bösgläubigkeit: Der Gegner nutzte die streitbefangene Domain, um geschäftlichen Gewinn zu erzielen, indem er bei Internetnutzern mit der Marke BMW Fehlvorstellungen erzeugte. Die Marken der Beschwerdeführerin waren lange vor der Domain registriert. Sie waren dem Beschwerdegegner auch bekannt, wie sich unter anderem daraus ergibt, dass er sich als Mitarbeiter von BMW ausgab. Schließlich nutzte er die Domain nicht für eine ordentliche Webseite, was einem »passivem Halten« entspricht, das als Indiz für Bösgläubigkeit herangezogen werden kann. Mithin hatte er die Domain bösgläubig registriert und genutzt. Damit lagen alle Voraussetzungen der UDRP vor und Cherise Valles entschied auf Transfer der Domain.

Nicht immer weist das so genannte »passive Halten« einer Domain auch auf Bösgläubigkeit. In diesem Fall war allerdings vom Vortrag der Beschwerdeführerin auszugehen, wonach der Beschwerdegegner die Domain für eMails nutzte, mit denen er Nutzer in die Irre und zu dubiosen Geschäften leiten wollte. Der Domain-Name kann unter solchen Umständen durchaus sperrig und wenig eingabefreundlich sein, wie »bmw—deutschland.info«. Dennoch bleibt nach wie vor die meistmissbräuchlich genutzte Domain-Variante von Markenbegriffen die 3W-Version: wwwmarke.tld. Auf diese ist zu achten.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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