UDRP

Zahl der WIPO-Streitigkeiten nahm 2017 leicht zu

WIPO hat den Rahmen für Domain-Streitigkeiten in 2018 eröffnet, was laut Elliot Silver dafür spricht, dass Neueinträge in 2017 nicht mehr zu erwarten sind. Zeit, einen Blick auf das vergangene UDRP-Jahr bei der World Intellectual Property Organization zu werfen.

Berichtete WIPO Anfang 2017 von einem Allzeithoch in 2016 von 3.036 Fällen, so wurde die Marke im letzten Jahr gerissen: Für 2017 verzeichnet WIPO 3.073 Fälle. Der Anstieg um 37 Streitigkeiten, gut ein Prozent gegenüber dem Vorjahr, ist unbedeutend im Vergleich zur Steigerung von 2016 gegenüber 2015, die 319 Fälle und damit einen Anstieg um mehr als zehn Prozent umfasste. Die Zahlen für die vergangenen Jahre sehen wie folgt aus:

JahrDomainsWIPO-Fälle
20114.7802.764
20125.0802.884
20136.1912.585
20145.6032.634
20154.3662.755
20165.3543.036
20176.3703.073

Die Parteien in den UDRP-Verfahren stritten 2017 um insgesamt 6.370 Domains, darunter 679 Domains unter Länderendungen und 5.691 unter generischen Domain-Endungen. Der Löwenanteil von 3.996 (70,22 Prozent) unter den generischen TLDs trug .com. An zweiter Stelle steht .net mit 282 Domain-Namen (4,96 Prozent, im Vorjahr 268 Domains bei 5,74 Prozent), gefolgt von 217 .org-Domains (im Vorjahr 129) und 141 .info-Domains (im Vorjahr 84). Die meisten Domains in UDRP-Streitigkeiten neuer Domain-Endungen zog mit 98 .store auf sich. Gegenüber 2016 gibt es damit deutliche Veränderungen: seinerzeit stritten die Parteien um insgesamt 5.354 Domains, darunter 685 Domains unter Länderendungen und 4.669 unter generischen Domain-Endungen. Bei den generischen Endungen liegt also von 2016 auf 2017 ein Anstieg um 1.022 Domains vor, bei lediglich 37 mehr Verfahren. 3.120 .com-Domains waren 2016 beteiligt, die „lediglich“ 66,82 Prozent ausmachten. An zweiter Stelle folgte mit 321 .xyz-Domains schon eine neue Endung, die 6,88 Prozent aller Domains unter generischen Endungen ausmachte, um die 2016 gestritten wurde. 2017 war .xyz nur mit 66 Domain-Namen vertreten. Ob das mit den massiven Registrierungsverlusten von .xyz in Zusammenhang steht, lässt sich nur vermuten.

Bei der WIPO verhandelte UDRP-Streitigkeiten zeigen für 2017, dass .com nach wie vor beliebt und steigerungsfähig ist. Nicht nur stieg die Zahl der .com-Domains, um die gestritten wurde, von 3.120 auf 3.996 um 876 Domains, sondern auch der prozentuale Gesamtanteil stieg um 3,6 Prozent von 66,82 auf 70,22 Prozent. Andererseits legte .com, im Gegensatz zu den neuen Endungen, auch 2017 bei den Registrierungszahlen deutlich zu. Die verzeichneten Anstiege bei den WIPO-Verfahren 2017 geben allerdings keinen Anlass, Bedenken zu äußern. Wie unsere einfache Tabelle oben zeigt, sind über die Jahre die Zahlen sehr beweglich. Zudem weisen wir gerne wieder darauf hin, dass die Anzahl der UDRP-Verfahren im Grunde unerheblich ist. Im Jahr 1999 startete die UDRP mit einem Fall. 2000 gab es 1.857 Fälle. Bis heute, 17 Jahre später, hat sich die Anzahl der jährlichen UDRP-Streitigkeiten vor der WIPO nicht einmal verdoppelt. In dieser Zeit ist die Kurve registrierter Domains allerdings beinahe exponential angestiegen, und es vergrößerte sich – zumal mit der Einführung neuer Domain-Endungen – das Feld möglicher rechtswidriger Domain-Registrierungen als Anlass für UDRP-Verfahren von ursprünglich einer Handvoll Endungen auf über 1.200. Dass da nicht mehr UDRP-Verfahren geführt werden, ist erfreulich. Zu den UDRP- und URS-Zahlen vom National Arbitration Forum (NAF) für das Jahr 2017 kommen wir übrigens ein andermal.

Die Statistik-Seite von WIPO finden Sie hier.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top