UDRP

Vorsprung für die Audi AG beim Streit um audiblog.com

Deutsche Autohersteller sind beim (notwendigen) Erstreiten von markenverletzenden Domains recht aktiv, insbesondere der Volkswagen-Konzern. Zuletzt stritt die Volkswagen Group of America um Audi-Domains. Nun war wieder einmal die Audi AG selbst aktiv und erstritt in einem UDRP-Verfahren die bereits betagte Domain audiblog.com.

Die deutsche Audi AG sah ihre Markenrechte durch die Domain audiblog.com verletzt. Die Domain hält ein US-Amerikaner, sie wurde bereits 2004 registriert und wies zur Zeit der Erhebung des UDRP-Verfahrens eine Webseite mit gesponserten Links, die auch solche zu Wettbewerbern von Audi umfasst, und eine Internetsuche auf. Abgesehen von der Ähnlichkeit der Domain mit der Marke »AUDI« war für die Beschwerdeführerin nicht erkennbar, dass der Domain-Inhaber die Domain für gutgläubige Angebote von Waren und Dienstleistungen nutzt. Auch sei der Inhaber unter dem Namen audiblog.com nicht bekannt. Mit audiblog.com wolle der Inhaber die Aufmerksamkeit von Internetnutzern gewinnen und aufgrund der Ähnlichkeit eine Verwechslung mit der Marke „AUDI“ erreichen, um so wirtschaftliche Vorteile zu erlangen. Der Gegner nahm in der Sache nicht Stellung. Zur Entscheiderin wurde die britische Rechtsanwältin Jane Lambert bestimmt.

Lambert entschied auf Übertragung der Domain audiblog.com auf die Beschwerdeführerin (WIPO-Case No. D2017-1620). Die Ähnlichkeit zwischen Domain und Marke lag für Lambert auf der Hand. Auch der Anscheinsbeweis für das Fehlen von Rechten sowie das fehlende berechtigte Interesse an der Domain audiblog.com seitens des Inhabers lag für Lambert auf der Hand, da sich aus den Umständen ergäbe, dass die Nutzung der Domain auf eine Bösgläubigkeit hinauslaufe und der Inhaber unter dem Namen der Domain nicht bekannt sei. Die Art der Nutzung der Marke sei alles andere als rechtens. Der Beschwerdegegner hatte ausreichend Möglichkeiten, seine Nutzung der Domain zu erklären, machte aber keinen Gebrauch davon. Schließlich stellte Lambert auch die Bösgläubigkeit des Gegners fest, da er die Domain als Landing-Page für gesponserte Links und Suchen nutzt, um so wirtschaftliche Vorteile zu erlangen, wann immer ein irregeleiteter Nutzer auf einen der Links klickt. Damit lagen die Voraussetzungen der UDRP vor und Lambert entschied konsequent auf Übertragung der Domain audiblog.com.

Was in dieser recht übersichtlichen Sache stutzig macht, ist, warum dieses Mal die Audi AG das Verfahren führt und nicht die Volkswagen Group of America, die bereits das UDRP-Verfahren um unter anderen die Domain merriamaudi.com geführt hatte. Zudem hätte sich unter Umständen auch die Frage von Verwirkung (»laches«) gestellt, denn die Domain audiblog.com existiert bereits seit 2004, und erst 2017 meldete sich Audi und führte das UDRP-Verfahren. Doch wie Gerald M. Levine vor kurzem in einem Artikel auf cirleid.com erklärte:

Readers unfamiliar with the UDRP may be surprised to learn there is no time bar for making a cybersquatting claim, and laches is not a defense.

Aber dazu ein andermal mehr.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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