UDRP

Verfahrenskosten und Zusatzkosten im Streitbeilegungsverfahren

Domain-Recht-Spezialist Doug Isenberg ging in einem Artikel bei circleid.com auf die möglichen Zusatzkosten ein, die im Rahmen eines UDRP-Verfahrens entstehen können. Wir haben das mal durchgerechnet.

Das Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy-Verfahren (UDRP) wurde 1999 geschaffen, um Domain-Streitigkeiten schnell und verhältnismäßig günstig zu beenden. 97 Prozent aller UDRP-Streitigkeiten werden vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) oder dem National Arbitration Forum (NAF) geführt. Die Kosten eines UDRP-Verfahrens variieren, je nach dem, wo man es beantragt: bei der WIPO werden für ein einfaches, von einem Fachmann geführten Verfahren für bis zu fünf Domains US$ 1.500,– fällig. Beim NAF kostet das US$ 1.300,–, wobei maximal zwei Domains von dem Preis umfasst sind. Weitere Domains lösen weitere Kosten aus. Neben WIPO und NAF gibt es weitere akkreditierte Streitschlichtungsstellen für UDRP-Fälle: das Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC), das Arab Center for Domain Name Dispute Resolution (ACDNDR) und das Tschechische Schiedsgericht (CAC). Während bei der asiatischen und der arabischen Schlichtungsstelle die Kosten bei US$ 1.300,– und US$ 1.500,– liegen, tut sich das CAC mit einem Preis von EUR 500,– hervor. Mit diesen EUR 500,– ist beim CAC ein Verfahren mit einem Entscheider über bis zu fünf Domains abgedeckt. Soweit die Basiskosten der Anbieter.

Im Rahmen eines UDRP-Verfahrens steigen die Kosten, sobald mehr Domains im Spiel sind oder mehr Entscheider gewünscht werden. Diese zusätzlichen Kostenfaktoren finden sich bei allen Anbietern und schlagen sich sehr deutlich nieder: bei der WIPO entstehen für ein Entscheidungsgremium von 3 Fachleuten Zusatzkosten in Höhe von US$ 2,500,–, so dass insgesamt US$ 4.000,– an Verfahrenskosten entstehen. Beim NAF verdoppelt sich der Preis auf US$ 2.600,–. Beim CAC steigen die Kosten auf EUR 3.100,–. Wer diese Mehrkosten trägt, ist allerdings davon abhängig, wer anstelle eines einzelnen Entscheiders ein Panel aus drei Fachleuten will. Beantragt der Beschwerdeführer ein solches 3er-Panel, zahlt er den vollen Preis. Verlangt der Gegner ein 3er-Panel, so werden die gesamten Kosten hälftig geteilt: Beim CAC fielen demnach für den Beschwerdeführer zunächst EUR 500,- an; verlangt nun der Gegner ein 3er-Panel, zahlt er EUR 1.550,– und der Beschwerdeführer weitere EUR 1.050,–, also insgesamt ebenso EUR 1.550,–. Nach dieser Maxime läuft es auch bei WIPO und NAF.

Beim NAF gibt es außerdem weitere Kostenpunkte. Etwa wenn sich das UDRP-Verfahren gegen einen Domain-Inhaber wendet, der die im Streit stehenden Domains unter unterschiedlichen Namen registriert hat: die Verfahrensgebühren erhöhen sich proportional zur Anzahl der verwendeten Aliase. Ebenfalls Mehrkosten verursachen beim NAF etwaige zusätzliche Stellungnahmen der Parteien. Die UDRP selbst sieht solche nicht vor, weshalb NAF für diese Dienstleistung zusätzliche US$ 400,– verlangt. Schließlich entstehen beim NAF weitere Kosten für Fristverlängerungen. Das UDRP-Verfahren hat enge Fristen, damit es seinen Vorteil, schnell ein Ergebnis zu erzielen, auch erfüllen kann. Wem die Fristen zu knapp sind und wer sie deshalb um bis zu 20 Tage verlängern will, zahlt bei NAF weitere US$ 100,–.

Die Kosten eines UDRP-Verfahrens sind demnach im Hinblick auf die Verfahrensgebühren recht übersichtlich. Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass es mit den Verfahrensgebühren allein nicht getan ist: auch der (sinnvollerweise hinzugezogene) Rechtsanwalt will bezahlt sein.

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