UDRP

Porsche und BMW bekommen Domains in Streitbeilegungsverfahren vor der WIPO

Der Erfolg der deutschen Automobilindustrie hat auch negative Seiten: Nicht nur VW und Audi müssen sich mit Domain-Grabbing herumärgern, auch BMW und Porsche sind betroffen. Letztere nutzten kürzlich das UDRP-Verfahren, um Domain-Namen in die eigenen Hände zu bekommen.

Porsche
Die Porsche AG hatte vor kurzem Ärger mit einem britischen Bürger, der die Domains porschemiddlesbrough.com, porschesilverstone.com, porschestockton.com, porscheteesside.com und porschewolverhampton.com registriert hatte. Die Domain porscheteesside.com hatte er am 02. November 2016 registriert, einen Tag nach der Bekanntmachung, dass in Teeside, im Nordosten von England, ein Porsche-Zentrum errichtet werde. Die Inhaber der Domain richtete eine Webseite ein, unter der es hieß: »For all inquiries please contact us below: EMAIL: info@porscheteesside.com«. Die anderen Domains registrierte und parkte er im Juli 2017. Der Inhaber der Domains hinterließ auf der Facebook-Seite des Porsche-Centre Teeside »Likes«, die auf seine Facebook-Seite verweisen, unter der er sich als „Teeside Window Cleaning“ bezeichnete. Im WHOIS aller fünf Domains tauchte der Domain-Name teessidewindowcleaning.co.uk auf. Inhaber dieser Domain ist die auf Bermuda registrierte VistaPrint Technologies Ltd., die 2015 und 2016 bereits 34 UDRP-Verfahren verloren hat. Der Gegner meldete sich nicht im von Porsche angestrengten UDRP-Verfahren.

Der australische Jurist Andrew F. Christie gab der Beschwerde von Porsche statt und entschied auf einen Transfer der Domains (WIPO-Case No. D2017-1652). Die Domains seien trotz zusätzlicher Ortsbezeichnung und Endung mit der Marke von Porsche zum Verwechseln ähnlich, zumal Porsche in den jeweiligen Orten die eigenen Produkte und Dienste anbiete. Da der Domain-Inhaber von Porsche keine Lizenz zur Nutzung der Marke habe oder sonst autorisiert war und keine der Domains gutgläubig genutzt werde, sah Christie ihn auch nicht als berechtigt an, die Domains zu benutzen. Schließlich bestätigte sich für Christie auch die Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domains, mit denen er Nutzer verwirren wolle, damit diese von einer Geschäftsverbindung seinerseits mit Porsche ausgingen. Die Domain porscheteesside.com nutzte er, um eine eMail-Adresse für Nachfragen zu bewerben, wobei anzunehmen sei, dass er so Käuferanfragen einholen wollte, um die Domain teuer zu verkaufen. Nach alledem entschied Andrew F. Christie auf Übertragung der Domains auf die Porsche AG.

BMW
Einen ähnlichen Fall hatten auch die Bayerischen Motoren Werke AG (BMW) zu verzeichnen. Der brasilianische Gegner hatte unter Nutzung eines Privacy-Service die Domains bmwbrfinanceira.com und bmwfinanceira.com registriert. BMW hat seine Kernmarke bereits 1980 in Brasilien registriert, und seit 2009 auch eine Marke für Finanz-, Versicherungs- und Transportdienstleistungen. Die Domains bmwbrfinanceira.com und bmwfinanceira.com wurden im Sommer 2017 registriert und machten den Eindruck, als würden sie von der brasilianischen BMW-Tochter BMW Financeira betrieben. BMW sah in der Nutzung der Zeichen »br« und »financeira« in den Domains eine Erhöhung der Verwechslungsgefahr, da damit die Geschäfte der BMW-Tochter in Brasilien beschrieben werden. Die Domains wurden genutzt, um Bankdaten von Nutzern zu erhalten. Der Gegner äußerte sich nicht im Verfahren.

Die italienische Rechtsanwältin Anna Carabelli entschied im UDRP-Verfahren auf einen Transfer der Domains zur beschwerdeführenden BMW AG (WIPO-Case No. D2017-1473). Carabelli sah eine Ähnlichkeit zwischen Marke und Domains bestätigt, die aufgrund der weiteren Begriffe in den Domains und deren Endungen nicht vermindert werde. Da der Gegner laut BMW unter den beiden Domains nicht bekannt sei und kein gutgläubiges Angebot von Dienstleistungen oder Waren noch legalen nicht-kommerziellen Gebrauch von den Domains mache, und er sich hierzu auch nicht äußerte, sah Carabelli kein Recht oder berechtigtes Interesse des Gegners an der Nutzung der Domains. Schließlich lagen aus Sicht Carabellis auch die Voraussetzungen für eine Bösgläubigkeit bei Registrierung der Domains und bei deren Nutzung vor, insbesondere da der Gegner sich als BMW Financeira ausgab. Carabelli bestätigte deshalb die Beschwerde der BMW AG und entschied auf Übertragung der Domains bmwbrfinanceira.com und bmwfinanceira.com auf die BMW AG.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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