UDRP

FC Bayern gewinnt Domain-Streit vor WIPO

In der Champions League musste Bayern München noch in die Verlängerung, doch vor dem Schiedsgericht der WIPO gelang dem Rekordmeister ein rascher Sieg: im Streit um die 25 Zeichen lange Domain thebayernmunichsoccershop.com entschied das Panel auf Übertragung.

Am 12. Januar 2016 hatte die FC Bayern München AG, anwaltlich vertreten durch Taylor Wessing, auf Grundlage der UDRP Antrag auf Übertragung der Domain thebayernmunichsoccershop.com gestellt. Auf Seiten des Antragsgegners und Domain-Inhabers hatte man es mit »Reed Rick, luwei duichengduo of Fulemuhuayuan, South Australia, the United States of America« zu tun; so war es zumindest dem WHOIS zu entnehmen. Der Ort »Fulemuhuayuan, South Australiaq existiert jedoch in den Vereinigten Staaten von Amerika gar nicht, was einer der Gründe gewesen sein dürfte, warum es der Domain-Inhaber vorzog, auf den Antrag besser zu schweigen. Dies hatte ihn aber nicht davon abgehalten, unter der Domain einen Webshop zu betreiben, um Fanartikel des Vereins zu verkaufen und diese mit dem Vermerk als »offizieller Online-Store« und »authentic jersey« für US$ 89,99 zu bewerben. Selbst Hinweise auf zahlreiche bekannte Kreditkartenunternehmen fanden sich auf der Website. Damit rief er den FC Bayern auf den Plan, der eine solche Gefahr für seine Marken und seine Rechte nicht hinnehmen konnte.

Das Schiedsgericht unter Leitung des Einzel-Panelisten Jacob (Changjie) Chen spielte die Voraussetzungen der UDRP gekonnt herunter. Der FC Bayern konnte sich zurecht auf die weltweit geschützte Marke »FC BAYERN MUNCHEN« berufen; die Wortzusätze »the«, »soccer« und »shop« in der streitigen Domain änderten ebenso wenig etwas an der Verwechslungsfähigkeit von Marke und Domain wie der Umstand, dass statt »München« die englische Übersetzung »Munich« beinhaltet ist. Rechte oder legitime Interessen an der Domain bestanden zu Gunsten des Inhabers nicht; zumindest war er weder Kunde, Lizenznehmer oder Wiederverkäufer des Fussballvereins, so dass zu dessen Gunsten ein Anscheinsbeweis stritt. Und schließlich ging das Gericht auch davon aus, dass der Domain-Inhaber die Domain bösgläubig registriert und genutzt hatte. Zum einen ist der FC Bayern München weltweit bekannt, zum anderen hat der Inhaber keine Berechtigung, unter der Domain einen Online-Shop zu betreiben und Produkte des FC Bayern zu verkaufen. Folglich entschied der Panelist am 7. März 2016 auf Übertragung der Domain (WIPO Case No. D2016-0060). Im WHOIS ist dieser Transfer noch nicht vollzogen.

Für den FC Bayern München ist es nicht das erste UDRP-Verfahren vor der WIPO. Bereits Im Jahr 2000 erstritt man die Domain fcbayern.com (WIPO Case No. D2000-1773), weitere Streitigkeiten um bayernmunich.com, bayernmuenchen.net, bayernmunchen.net und zuletzt fcbayern.xyz folgten. Es kann also nur dringend davor gewarnt werden, Domain-Namen zu registrieren, welche die Marken der FC Bayern München AG beinhalten, da man damit rechnen sollte, dass Rechtsverletzungen verfolgt werden.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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