UDRP

Domainer-Vereinigung ICA liefert Reformvorschläge für Streitbeilegungsverfahren

Die US-amerikanische Internet Commerce Association (ICA), Lobbyverband der Domain Name Industry, prescht mit Vorschlägen zu einer Reform der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) vor: gleich in fünf Feldern sieht die ICA Verbesserungspotential. Von der Genfer World Intellectual Property Organization (WIPO) kam jedoch heftige Kritik.

In Kraft getreten im Oktober 1999, steht mit der UDRP seit langem ein außergerichtliches Schiedsverfahren für Streitigkeiten um Domain-Namen zur Verfügung, das schnell, kostengünstig und grenzüberschreitend vor allem den Inhabern eingetragener Wortmarken helfen soll, gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Trotz einiger kosmetischer Änderungen gilt die UDRP seither unverändert. Spätestens mit dem Programm zur Einführung neuer Top Level Domains wurden allerdings auch Rufe nach einer Reform laut. Nach einem Bericht der ICA hat ICANN bereits die »Rights Protection Mechanisms Working Group« beauftragt, in den kommenden Monaten und Jahren entsprechende Prüfungen durchzuführen und Vorschläge für mögliche Änderungen zu erarbeiten. Nach den Befürchtungen von Nat Cohen, Inhaber des US-amerikanischen Domaining-Unternehmens Telepathy Inc. und selbst Mitglied der ICA, steht dabei unter anderem zur Diskussion, dass die Schwelle zur Annahme des »bad faith« abgesenkt werden soll; damit würden vor allem Domainer Gefahr laufen, ungenutzte Domain-Namen leichter zu verlieren.

Um die eigene Position zu unterstreichen, hat ICA daher nun eine eigene »UDRP Reform Policy Platform« vorgestellt. Das 17seitige Papier fasst eigene Vorschläge für eine UDRP-Reform zusammen, wobei sie sich auf die fünf Bereiche Rechenschaftspflicht, Transparenz, Einheitlichkeit, Berechenbarkeit und Ausgewogenheit verteilen. Im Bereich der Rechenschaft wirbt die ICA zum Beispiel für eine vertragliche Bindung der UDRP-Schiedsgerichte an ICANN; bisher werden sie lediglich akkreditiert. Auch bedürfe es eines übergeordneten Regelwerks für diese Gerichte, um im Zweifel Verstöße etwa gegen Compliance-Regeln ahnden zu können. Im Hinblick auf die Transparenz fordert die ICA, dass alle Gerichte ihre Inhaber, Geschäftsverbindungen und ihre Geschäftsleitung öffentlich benennen. Zudem soll offengelegt werden, wie Schiedsrichter ausgewählt werden; bisher sind die Gerichte insoweit völlig frei. An Einheitlichkeit verlangt die ICA, dass für sämtliche Gerichte gleiche Verfahrensregeln gelten sollen. Um das UDRP-Verfahren berechenbarer zu machen, würde die ICA gern eine Pflicht für die Schiedsrichter vorsehen, sich der Mehrheitsmeinung eines Schiedsgerichts anzuschliessen, um »schurkenhafte Interpretationen« zu vermeiden. Schliesslich hätte die ICA unter anderem gern gleiche Kostenregelungen für Beschwerdeführer und -gegner sowie ein Verbot unaufgeforderter Stellungnahmen. Die ICA versieht das Papier ausdrücklich mit dem Zusatz »1.0«, da es ständig überarbeitet werden soll.

Von Seiten der Genfer WIPO, dem mit Abstand größten unter den aktuell fünf UDRP-Schiedsgerichten, kam prompt heftige Kritik. Im Interview mit dem Magazin »World Trademark Review« machte Brian Beckham geltend, dass die ICA völlig verkenne, dass die UDRP in ihrer aktuellen Form weltweit anerkannt und etabliert sei. Zudem könnten Fehler Einzelner nicht auf das gesamte Verfahren übertragen werden. Vor allem aber übersehe man bei der ICA, dass Markeninhaber in das UDRP-Verfahren gezwungen werden, um ihre Rechte gegenüber (oft vorsätzlich tätigen) Cyberkriminellen wahrzunehmen, die nicht wirklich etwas befürchten müssten. Der Startschuss für die UDRP-Reformdiskussionen dürfte damit endgültig gefallen sein; rasche Entscheidungen sollte man aber nicht erwarten.

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