UDRP

Die Porsche AG erstreitet die Domain p0rsche.com

Die Porsche AG erstritt sich vor der WIPO die bereits im Jahr 2005 registrierte Domain p0rsche.com und musste sich dabei als »filthy rich corporation« beschimpfen lassen. Dem ging voraus, dass der Domain-Inhaber die Domain für über US$ 30.000,- angeboten hatte.

Die in Stuttgart beheimatete Porsche AG sah ihre Rechte durch die Domain p0rsche.com verletzt. Der Inhaber registrierte die Domain bereits 2005, wobei er einen Privacy-Service nutzte. Porsche kontaktierte den Domain-Inhaber im November 2011 und war bereit, die Domain für US$ 300,– zu übernehmen. Der Domain-Inhaber lehnte das ab und wollte über US$ 30.000,– für die Domain. Im Januar 2017 legte die Porsche AG durch ihre Rechtsvertreter eine Beschwerde bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) ein. Die Domain p0rsche.com war geparkt und wies kommerzielle Links auf. Der Inhaber von p0rsche.com äußerte sich mehrfach per eMail zur Sache. Zunächst teilte er seinen Namen und seine Anschrift mit und erklärte

You filthy rich corporations can’t take away my innovative thinking, p0rsche.com (with zero) has nothing to do with Porsche.com.

Außerdem teilte er mit, dass er Porsche-Fan ist und sich irgendwann einmal einen Porsche kaufen werde; unter der Domain würde er dann Bilder seines Porsches posten. Später erklärte er, er wolle unter p0rsche.com ein Blog einrichten und sich darin mit gleichgesinnten Porsche-Enthusiasten austauschen. Mit dem Beschwerdeverfahren verletze Porsche eindeutig fundamentale Menschenrechte. Die Parkingseite mit Werbelinks habe er nicht eingerichtet, für die sei der Registrar verantwortlich. Der Registrar, der in die Kommunikation miteinbezogen wurde, erklärte, es liege in der Hand des Kunden, ob eine Parkingseite angezeigt werde, wie sich aus den Vertragsvereinbarungen ergebe. Weiter erklärte der Domain-Inhaber, seit 2005 hätte er die Domain schon mehrfach zu hohen Preisen verkaufen können. Indem er das aber nicht getan habe, erweise sich, dass er sie gar nicht verkaufen wolle. Aufgrund der Null anstelle des »o« in der Domain fehle es an jeder Verbindung zum Wort Porsche, und die Domain schade niemandem. Als Entscheider für das UDRP-Verfahren wurde die britische Juristin Dawn Osborne berufen.

Osborne bestätigte die Beschwerde von Porsche und entschied auf Übertragung der Domain p0rsche.com auf die Beschwerdeführerin (WIPO Case No. D2017-0044). Domain und Marke seien hochgradig ähnlich. Zwar weise die Domain die Ziffer »0« anstelle des »o« auf, doch für das menschliche Auge sieht die Domain aus wie das Wort »Porsche«, womit die Gefahr der Verwechslung mit der Marke bestehe. Der Beschwerdegegner habe kein Recht und kein rechtliches Interesse an der Domain: Unter der Domain findet sich eine kommerzielle Parkingseite, für die der Inhaber und nicht der Registrar verantwortlich ist. Seine Verteidigung sei darüber hinaus widersprüchlich. Zunächst erklärte er, der Domain-Name habe mit Porsche nichts zu tun, dann outete er sich als Porsche-Fan, der unter der Domain Bilder seines zukünftigen Porsches posten will. Dann will er wiederum unter der Domain ein Blog einrichten, um sich so mit anderen Porsche-Enthusiasten auszutauschen. Letztlich erklärt er damit, dass der Domain-Name p0rsche.com als »Porsche« gelesen werden solle. Eine Vertipperdomain zu registrieren, und darum handele es sich hier, sei nichts anderes als Typosquatting, was eine gutgläubige Nutzung der Domain von vorne herein ausschließe. Schließlich klärte Osborne noch die Frage der Bösgläubigkeit. Der Beschwerdegegner bot die Domain für über US$ 30.000,– der Beschwerdeführerin an, was die Kosten der Registrierung weit übersteige. Zwar erklärte der Domain-Inhaber gegenüber WIPO, die Domain nicht verkaufen zu wollen, jedoch steht dem sein Handeln entgegen. Er gibt selbst zu, dass die Domain als »Porsche« gelesen werden solle. Das sei Typosquatting, was als Nachweis für Bösgläubigkeit gilt. Hinzu komme die kommerzielle Parkingseite, die unter der Domain zu finden sei, die ebenfalls für die Bösgläubigkeit des Domain-Inhabers spreche. Damit waren alle Voraussetzungen der UDRP erfüllt und Osborn entschied auf einen Transfer der Domain p0rsche.com auf die Porsche AG.

Üblicherweise reagieren Cybersquatter auf UDRP-Verfahren mit Stillschweigen. Der Inhaber von p0rsche.com, ein nach Indien zurückgekehrter Inder, der in den USA gearbeitet hatte, kommunizierte dagegen reichlich mit der WIPO und verhaspelte sich dabei. Aber auch Stillschweigen hätte nichts daran geändert, dass Porsche hier einen berechtigten Anspruch geltend gemacht hat. Die Frage nach der Verwirkung stellte sich nicht, obgleich Porsche elf Jahre mit dem UDRP-Verfahren gewartet hatte. Warum Porsche so spät reagierte, lässt sich nur vermuten: wahrscheinlich war es, wie der Gegner erklärt hat: der Domain-Name weist schlichtweg keinen Traffic auf, weshalb von ihm auch kein wirkliches Schadenspotential ausging und die Notwendigkeit, schnell zu handeln, nicht bestand.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top