UDRP

Die Marke »188« erfolgreich gegen 1889009.com und ähnliche Domains

In einer aktuellen UDRP-Entscheidung eines WIPO-Panels sah ein Online-Casino seine Marke „188“ durch zehn längere Zifferndomains verletzt. Der Domain-Inhaber reagierte nicht in dem Verfahren.

Die britische Unternehmung Cube Limited, die unter der Domain 188bet.com diverse Online-Casinos sowie Wettbüros betreibt und den Großteil ihrer Kunden in Asien hat, ist Inhaberin der Marke »188«, die sie im März 2010 registrierte. Diese Marke sieht sie durch die vom Beschwerdegegner 2014 und 2015 registrierten zehn Domains 188009.com, 1881001.com, 1882002.com, 1883003.com, 1884004.com, 1885005.com, 1886006.com, 1887007.com, 1888008.com und 1889009.com verletzt. Acht dieser Domains weisen auf Wett- und Glücksspielseiten weiter, die beiden anderen Domains werden nicht genutzt. Die Beschwerdeführerin startete ein UDRP-Verfahren bei der WIPO und beantragte die Übertragung aller Domains. Der Beschwerdegegner bezog im Rahmen des Verfahrens keine Stellung.

Der australische Einzel-Panelist Yijun Tian gab der Beschwerde statt (WIPO Case No. D2016-0313). Auch wenn die Domains von der Marke der Beschwerdeführerin deutlich abwichen, so sah Yijun Tian diese doch als der Marke zum Verwechseln ähnlich an, weil sie die Marke aufwiesen und sich lediglich durch die zusätzlichen Ziffern und die zu vernachlässigende Endung unterschieden. Die zusätzlichen, nicht ausgeprägten Zahlen würden die verwirrende Ähnlichkeit nicht eliminieren, meinte Tian. Die Beschwerdeführerin habe zudem den Anscheinsbeweis erbracht, dass der Gegner kein Recht oder legitimes Interesse an den Domains hat. Yijun Tian begründete dies damit, dass er bis auf zwei die Domains verwendet, um Nutzer zu anderen aktiven Wett- und Spielwebseiten, die keine Dienste der Beschwerdeführerin erbringen, weiterzuleiten. Der Gegner habe keinen Nachweis für eine legale Nutzung der Domains oder Gründe, warum er den Ausdruck »188« für seine geschäftliche Aktion nutzt, erbracht. Auch fehle ein Nachweis dafür, dass er allgemein unter den von ihm registrierten Domains bekannt ist oder dass er eine eigene Marke hat, die sich in den Domains spiegelt. Schließlich registrierte er die Domains, nachdem die Marke der Beschwerdeführerin eingetragen war, die Domains sind mit der Marke zum Verwechseln ähnlich und es ist nicht ersichtlich, dass der Gegner einen legalen, nicht geschäftsmäßigen Nutzen oder »fair use« mit den streitigen Domains treibt; vielmehr bietet er Wett- und Spieldienste über acht der zehn Domains an. Zuletzt stellte sich die Frage nach der Bösgläubigkeit des Beschwerdegegners. Yijun Tian fand, die Beschwerdeführerin weise eine breitgefächerte Reputation mit ihrer Marke „188“ auf. Es sei so kaum denkbar, dass der Gegner die Marke nicht wahrgenommen habe. Zudem habe der Gegner auf die Vorwürfe der Beschwerdeführerin nicht reagiert. Nutzer gingen aufgrund der Domain-Namen irrtümlich davon aus, die Domains und deren Angebot stünden in Verbindung mit der Beschwerdeführerin, mithin habe der Gegner die Domains registriert, um Kunden der Beschwerdeführerin auf seine Domains zu führen und damit Traffic zu generieren. Darüber hinaus nutzt er die Domains für Wett- und Spielangebote, die denen der Beschwerdeführerin entsprechen. Auch wenn der Beschwerdegegner lediglich acht der zehn Domains dafür nutzt, sei davon auszugehen, dass er die beiden noch ungenutzten Domains für eben genau diese Dienste und Zwecke zukünftig nutzen wird. Damit sah Yijun Tian die Voraussetzungen auch hinsichtlich der Bösgläubigkeit erfüllt und entschied auf Transfer aller zehn Domains auf die Beschwerdeführerin.

Obgleich man in diesem Falle Zweifel hinsichtlich der Ähnlichkeit der Marke und der streitbefangenen Domains haben könnte (so dicht liegen »188« und „1889009.com nicht beieinander), erscheint die Entscheidung sehr gut vertretbar. Das wird insbesondere deutlich, wenn man sich an der Ziffernsymbolik der chinesischen Kultur mitorientiert. Das Angebot der Beschwerdeführerin wendet sich überwiegend an chinesische Kunden, für die »188« eine ganz andere Bedeutung und Wiedererkennbarkeit mit sich bringt, zumal die Ziffer »8« gewissermaßen die Glückszahl schlechthin ist. Nicht zuletzt aus diesem Grunde verkaufte sich die Domain 188.top im vergangenen Dezember für CNY 88.000,– (ca. EUR 12.476,–).

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top