UDRP

AXA SA scheitert im Streit um die moldawische Domain axa.md

Die Axa SA, bekannt für ihre Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, stritt zum zweiten Male gegen die moldawische Axa Management Consulting. Den Streit um axamc.com konnte sie 2004 nicht für sich verbuchen. Gleichwohl löschte die Gegnerin diese Domain und registrierte unter der Länderendung der Republik Moldau die Domain axa.md.

Das Versicherungsunternehmen Axa SA mit Sitz in Frankreich sah seine Markenrechte durch die moldawische Domain axa.md verletzt und startete vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) ein UDRP-Verfahren gegen die Domain-Inhaberin AXA Management Consulting aus Moldawien (Republik Moldau). Die Beschwerdeführerin nutzte ihren Namen Axa erstmals 1985 geschäftlich. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits die internationale Marke AXA beantragt gehabt. 1996 hatte sie auch eine europäische Marke beantragt. Darüber hinaus betreibt sie Domains wie axa.com, axa.info, axa.fr und axa-im.com. Die Beschwerdegegnerin, ein Beratungsunternehmen, wurde 2003 in der Republik Moldau gegründet; es registrierte die Domain axa.md am 24. Mai 2006. Aus der Sicht der Beschwerdeführerin liegt seitens der Beschwerdegegnerin eine Markenrechtsverletzung vor. Unter anderem trug die Beschwerdeführerin vor, ihre Marke AXA sei weltweit bekannt, der Begriff Axa selbst habe keine Bedeutung, die Domain axa.md sei mit der Marke identisch, wobei die moldawische Endung .md nicht als differenzierendes Merkmal wirke, sondern im Gegenteil bei Internetnutzern den Eindruck hinterlasse, es handele sich um ein Angebot der Axa SA in Moldawien. Die Gegnerin sei darüber hinaus unter dem Namen Axa nicht bekannt, sondern allenfalls unter deren eigener Marke »Axa Management Consulting«; die Gestaltung der Webseite weise farblich, formal und im Hinblick auf das Logo Ähnlichkeiten mit jener der Beschwerdeführerin auf und die Gegnerin biete ähnliche Dienstleistungen an. Die Domain axamc.com, die mit Marke und Namen »Axa Management Consulting« der Gegnerin korrespondiere, habe sie für die Domain axa.md fallen gelassen.

Die Axa Management Consulting verwies unter anderem auf die eigene Marke und die 2006 registrierte Domain axa.md, über deren Inhalte sie die eigene Marke sowie ihr Dienstleistungsangebot kommuniziere, das sich von dem der Beschwerdeführerin unterscheide. Die Domain axa.md selbst kommuniziere das unterscheidungskräftige Merkmal der Marke »Axa Management Consulting«, wobei Axa auf rumänisch »gradlinig« bedeutet. Nach dem Streit zwischen den Parteien um die Domain axamc.com, den die Beschwerdeführerin verloren hatte, habe sie diese Domain gelöscht und axa.md registriert, um ihren guten Willen zu zeigen, die örtliche Begrenzung ihres Angebots zu unterstreichen und einen weiteren Streit zu vermeiden. Die Beschwerdeführerin betreibe in Moldawien keine offiziellen Geschäftsstellen und sei dort auch nicht bekannt. Zudem gebe es in der Republik Moldau 17 Unternehmungen, die den Begriff »Axa« im Namen tragen und unterschiedlichste Dienstleistungen anbieten. Einige von diesen sind auch Inhaber von Marken, die den Begriff »Axa« in sich tragen.

Die rumänische Rechtsanwältin Marilena Comanescu wurde als Entscheiderin berufen. Sie prüfte nach den Regeln der UDRP, die Moldawien für die Endung .md übernommen hat, zunächst die Frage der Verfahrenssprache, ehe sie letztlich die Beschwerde der Axa zurückwies (WIPO-Case No. DMD2017-0003). Die Beschwerdeführerin hatte, obgleich es sich bei axa.md um eine moldawische Domain handelte, als Verfahrenssprache Englisch beantragt, da sie mit der Gegnerin auf Englisch korrespondiert hatte, die Webseite unter axa.md auch auf Englisch abrufbar ist, der Registrierungsvertrag sowohl auf Rumänisch als auch auf Englisch verfügbar ist und die Parteien in einem früheren UDRP-Streit um die Domain axamc.com auf Englisch gestritten hatten. Die Gegnerin beantragte, das Verfahren auf Rumänisch zu führen. Comanescu bestimmte letztlich – unter Verweis auf die guten Gründe der Beschwerdeführerin und weil die Übersetzung der Verfahrensunterlagen ins Rumänische weitere Kosten verursachen würden –, dass das Verfahren in englischer Sprache geführt werde.

In der Sache stellte Comanescu kurzerhand fest, dass die Marke der Beschwerdeführerin und die Domain axa.md der Gegnerin identisch sind. Doch bereits bei der Frage nach dem fehlenden Recht oder berechtigten Interesse der Beschwerdegegnerin an der Nutzung der Domain axa.md scheiterte die Beschwerdeführerin. Sie behauptete, der Gegnerin nicht erlaubt zu haben, das Zeichen »Axa« zu nutzen. Diese sei zudem unter axa.md nicht bekannt und biete unter ihr keine legalen, nichtgeschäftlichen oder fairen Angebote von Waren und Dienstleistungen an. Comanescu stellte allerdings fest, dass die Gegnerin unter ihrem Handelsnamen agiere und unter axa.md, die diesen Namen widerspiegele, legal Dienstleistungen anbiete. Darüber hinaus verfüge sie über eine entsprechende Marke, deren dominierendes Zeichen „Axa“ dem Domain-Namen entspreche, der zugleich einen allgemeinen rumänischen Begriff bilde. Sicher sei die Marke »Axa« der Beschwerdeführerin weltweit bekannt, insbesondere im Zusammenhang mit Versicherungen und Finanzdienstleistungen, doch habe die Gegnerin dieses Verfahrens gezeigt, dass sie eigene starke territoriale Rechte für sich in Anspruch nehmen kann und Dienstleistungen anbietet, die von denen der Beschwerdeführerin deutlich abweichen. Irgendein Verweis auf die Beschwerdeführerin und deren Marke finde sich nicht auf der Webseite der Gegnerin, weshalb die Registrierung und Nutzung der Domain axa.md in gutem Glauben von Seiten der Beschwerdegegnerin erfolge. Die Beschwerdeführerin habe im Übrigen versäumt zu belegen, dass die Gegnerin die Domain axa.md registriert habe, um ihr die Möglichkeit zu nehmen, sie selber zu registrieren. Aus all diesen Gründen kam Comanescu zu dem Ergebnis, dass die Gegnerin die Domain axa.md berechtigterweise registriert habe und nutze und in keiner Weise bögläubig agierte. Damit wies Comanescu die Beschwerde der Beschwerdeführerin zurück, und die Domain verblieb bei der Gegnerin.

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