Panelist

Wie wird man UDRP-Schiedsrichter?

Manch einem kommt es spanisch vor, wie Gerichte und Streitbeilegungsstellen wie die Genfer WIPO zu ihren Domain-Entscheidungen kommen. Während die Strukturen staatlicher Justiz durchaus bekannt sind, fragt sich, wer die Entscheidungen in Streitbeilegungsverfahren trifft und wie es dazu kommt.

Grundlage aller Domain-Streitbeilegungsverfahren ist die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) oder eines ihrer Derivate. Diese Norm wurde im Auftrag der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) von der World Intellectual Property Organization (WIPO) geschaffen und 1999 eingeführt, um Streitigkeiten zwischen Markeninhabern und Domain-Inhabern beizulegen. Mit der Regelung allein war es jedoch nicht getan, es musste auch jemand die Entscheidungen treffen; dazu bedurfte es loyaler Institutionen, die Domain-Streitigkeitsverfahren fair, effizient und ordentlich handhaben konnten.

ICANN erwartete von solchen Streitbeilegungsgerichten, dass sie mindestens 20 Neutrale aufweisen, die als Streitbeilegungsrichter (Panelists) tätig werden können. Hier bot sich WIPO von vornherein als vertrauenswürdige Institution an. Daneben wurden in den Wochen nach Einführung der UDRP drei weitere Institutionen legitimiert, UDRP-Verfahren durchzuführen, von denen nun nur noch das National Arbitration Forum (NAF) tätig ist. Freilich sind in den vergangenen Jahren zwei weitere Institutionen hinzugekommen: Das Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) mit Sitz in Beijing, Hong Kong und Seoul, und der Czech Arbitration Court (CAC), den wir auch als zuständige Streitbeilegungsinstitution in Streitigkeiten über .eu-Domains kennen. Letztere nimmt noch keine UDRP-Verfahren an; vielmehr sucht man noch nach Neutralen (wie es gemeinhin heisst), nach Fachleuten, die als Richter – so genannte Panelists – agieren, wobei bereits als .eu-Panelist akkreditierten Juristen nicht einfach auch UDRP-Verfahren zugeteilt werden, diese müssen sich ihrerseits nochmals bewerben. Und damit sind wir beim Thema:

Welche Voraussetzungen muss man als Panelist mitbringen? Die unterschiedlichen Streitbeilegungsinstitutionen stellen ihrerseits unterschiedliche Anforderungen an ihre Neutralen/Panelist; doch im Kern wird erwartet, dass der zukünftige Panelist eine juristische Ausbildung absolviert hat, sich im Markenrecht, dem Domain-Recht und seinen technischen Hintergründen, der UDRP und dem Recht des geistigen Eigentums bestens auskennt, über langjährige, – laut Enrico Schaefer (ein Anwalt der Traverse Legal, PLC) bei WIPO mit zwölfjähriger – Berufserfahrung gerade auch vor Gericht verfügt und mehrerer Sprachen mächtig ist. So wird sicher gestellt, dass echte Fachleute mit Domain-Streitigkeiten befasst sind. Hin und wieder wird daran Anstoss genommen, dass beispielsweise NAF lediglich Anwälte als Panelists akzeptiert, die dann als Fachleute oft genug gerade Konzerne vertreten, die später in Domain-Streitigkeiten ihre Rechte geltend machen, über die die Fachleute als Panelist entscheiden. Dieses Problem stellt sich auch für WIPO-Panelists, von denen es zur Zeit 395 gibt. Die vermeintliche Parteilichkeit, die dabei unterstellt wird, löst sich auf, wenn man bedenkt, dass die UDRP selbst ja als Schutz für Markeninhaber gedacht ist. Kein Wunder also, wenn überwiegend Entscheidungen zu Gunsten von Markeninhabern fallen.

Voraussetzung für einen Panelist sind also langjährige Berufserfahrung und Fachkenntnisse im Bereich des Rechtes des geistigen Eigentums. Doch wie wird man Panelist? In dem man sich darum bewirbt. Auf den Internetseiten von WIPO wurde uns nicht klar, ob es ein Auswahlverfahren für UDRP-Panelists gibt und wie das aussieht. Hingegen bittet NAF um Bewerbungen und stellt kurz die Anforderungen dar. Derzeit bereitet sich CAC darauf vor, auch UDRP-Verfahren durchzuführen. Die tschechische Institution ist bereits von Seiten ICANNs akkreditiert. Nun fehlt es noch an 35 Panelists, die per öffentlicher Ausschreibung gesucht werden.

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