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Hofbräuhaus sichert hofbraubeer.com

Pünktlich zum Wiesn-Anstich ergatterte das Hofbräuhaus München in einem UDRP-Streit die Domain hofbraubeer.com. Der Domain-Inhaber erklärte zuvor, er habe schon alles mit »Fred, dem Präsidenten des Hofbräuhauses«, geklärt.

Das Staatliche Hofbräuhaus in München startete das UDRP-Verfahren gegen den Inhaber der am 26. Dezember 2014 registrierten Domain hofbraubeer.com. Es sah in der Registrierung und Nutzung der Domain eine Verletzung seiner zahlreichen Markenrechte. Die Brauerei wurde 1589 gegründet und ist aufgrund ihrer weltweit verbreiteten Hofbräuhaus-Gaststätten bekannt. Die erste Markenanmeldung für »Hofbräu« erfolgte bereits 1914, eine internationale Marke »Hofbräu« besteht seit 1965. Die Domain ist derzeit geparkt und liefert Linklisten mit Links zu Konkurrenten des Hofbräuhauses. Zudem steht die Domain zum Verkauf. Auf ein Gebot auf die Domain erhielt ein Bieter den Hinweis auf ein Mindestgebot von US$ 6.500,–. Der Beschwerdegegner nahm zu den Vorwürfen innerhalb der gesetzten Frist nicht Stellung. Jedoch kam eine eMail von ihm, in der er erklärte, er habe sich mit Fred, dem Präsidenten des Hofbräuhauses, geeinigt und die Übertragung der Domain sei bereits angestoßen. Tatsächlich tat sich aber nichts, weshalb die Beschwerdeführerin das WIPO-Verfahren fortführte.

Die Einzelpanelistin Mihaela Maravela aus Rumänien prüfte die Beschwerde und entschied zugunsten des Hofbräuhauses auf Übertragung der Domain (Case No.: D2015-1107). Obgleich die Domain hofbraubeer.com nicht den »ä«-Umlaut aufweist, bewertete sie die Domain als mit der Marke »Hofbräu« zum Verwechseln ähnlich, zumal der Zusatz »beer« auf das Geschäftsfeld der Beschwerdeführerin verweist. Im Hinblick auf Rechte oder ein legitimes Interesse des Beschwerdegegners an der Domain hatte die Beschwerdeführerin mit ihrem Vortrag den ersten Anschein gelegt, dass ein solches seitens des Beschwerdegegners nicht besteht: er habe die Marke nicht lizenziert oder sonst keine Erlaubnis der Markeninhaberin zur Registrierung und Nutzung der Marke erhalten. Auch sei der Domain-Inhaber nicht unter der Bezeichnung »Hofbräu« oder der Domain hofbraubeer.com bekannt. Da er selbst zu diesem Vortrag nicht Stellung genommen hat, bleibt dieser erste Anschein maßgebend. Die Panelistin ist zudem der Meinung, dass der Beschwerdegegner die Domain auch nicht für gutgläubige Angebote von Waren und Dienstleistungen nutzt. Zuletzt stellte sie fest, dass der Beschwerdegegner die Domain bösgläubig registrierte und nutzte. Die geparkte Domain weist Links auf, die den Begriff »Beer« beinhalten und die zu Konkurrenzangeboten führen. Es zeige sich, dass die Domain zum Verkauf stehe und ein Minimum von US$ 6.500,– geboten werden müsse, um die Domain zu erwerben. Der Betrag stehe in keinem Verhältnis zum Preis für die Registrierung der Domain. Das deutet darauf hin, dass der Beschwerdegegner die Domain nur registriert hat, um sie an die Beschwerdeführerin oder einen ihrer Konkurrenten zu verkaufen. Weiter hatte der Domain-Inhaber falsche Angaben im WHOIS gemacht, was ebenfalls für seine Bösgläubigkeit spricht. Schließlich sähe es so aus, als dass die Benachrichtigung, wonach sich der Domain-Inhaber mit dem »President« des Hofbräuhauses über den Transfer der Domain geeinigt habe, alleine dazu diente, das Verfahren zu verzögern und so länger Pay-Per-Click Einnahmen zu haben. Nach alledem ging Mihaela Maravela von der Bösgläubigkeit des Beschwerdegegners aus und entschied, dass die Domain hofbraubeer.com auf die Beschwerdeführerin transferiert wird.

Sollte der Bierkonsum auf der Wiesn dieses Jahr rückläufig sein: an dieser einfachen, kleinen UDRP-Entscheidung hängt es jedenfalls nicht. Das Hofbräuhaus hat erfolgreich alles getan, um das richtige Bier durch die Leitungen des Internets fließen zu lassen. Allerdings ist der Domain-Transfer noch nicht abgeschlossen, da erst die 14-Tage Frist abgelaufen sein muss, innerhalb der gegen die Entscheidung vor den Zivilgerichten vorgegangen werden kann. Und nach Ablauf der gerade verstrichenen Frist muss der Transfer erst noch umgesetzt werden.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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