CSC Digital

5 Punkte-Leitfaden für den erfolgreichen UDRP-Streit

Wir berichten immer wieder von gescheiterten UDRP-Verfahren, die unter Umständen sogar mit der Feststellung eines Reverse Domain Name Hijacking enden. Das US-Unternehmen CSC Digital Brand Services hat vor kurzem einen Leitfaden unter dem Titel »Five Steps to UDRP Success« veröffentlicht. Wir haben uns das Papier angeschaut.

Der »CSC Best Practice Guide« ist lediglich acht Seiten stark und enthält wenig genug Text. Man erhält ihn unter Angabe von Namen, Telefonnummer, eMail-Adresse und weiterer Daten auf der Webseite von CSC. Doch so kurz der Leitfaden auch sein mag, gehaltvoll ist er. Oft sind es die einfachen, selbstverständlichen Dinge, die man übersieht. Auf sie stoßen die »Five Steps to UDRP Success« ihren Leser: Wenn jemand ihren Brand oder ihre Marke online nutzt, ist es wichtig, aktiv zu werden. Bevor man allerdings ein UDRP-Verfahren anstrengt, gilt es folgende fünf Punkte zu beachten:

Zunächst gilt es abzuklären, gegen welche Rechtsverletzungen man vorgehen will. Einige »brand owner« werden monatlich mit hunderten Rechtsverletzungen konfrontiert. Allen nachzugehen wäre zu teuer. Deshalb sucht man sich die heraus, die wirklich relevant sind und sich am meisten auf die Marke auswirken. Alsdann empfiehlt sich zu prüfen, ob der Domain-Inhaber seinerseits Rechte am genutzten Begriff hat, was sich in der Regel recherchieren lässt. Diese Informationen müssen im UDRP-Verfahren vorgetragen werden. Doch muss es nicht gleich zu einem UDRP-Verfahren kommen: eine auf den Domain-Inhaber und die Umstände abgestimmte Unterlassungsaufforderung (cease and desist letter) oder – im deutschen Recht – Abmahnung reicht gegebenenfalls aus, die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Tritt man aber an eine Streitbeilegungsstelle wie NAF oder WIPO heran, so muss die UDRP-Beschwerde sorgfältig formuliert und ausgearbeitet sein. Der Beschwerdeführer trägt die Verantwortung, das Panel über die Marke und die Umstände des Streits sowie der Domain zu informieren. Ist die Beschwerde eingereicht, sollten alle Nachrichten der Streitbeilegungsstelle akribisch verfolgt und beachtet werden, um keine entscheidungsrelevanten Aufforderungen und Informationen des Panels zu verpassen. Abschliessend weist der Leitfaden auf die neuen Domain-Endungen hin, die keine wirklich neuen Probleme mit sich bringen. Dennoch stellt sich die Frage, welche Bedeutung sie im Rahmen der eigenen Markenstrategie gewinnen. In diesem Zusammenhang ist wichtig, die Uniform Rapid Suspension (URS) und ihre Anwendung zu kennen, um beurteilen zu können, wann es sinnvoller ist, ein URS-Verfahren oder ein UDRP-Verfahren gegen eine nTLD zu starten.

Der Leitfaden »Five Steps to UDRP Success« wirkt zunächst etwas dünn und zugleich pompös in seiner Gestaltung. Doch der Inhalt enttäuscht nicht: ohne in die große Tiefe gehen zu müssen, vermittelt er entscheidende Informationen, um der eigenen UDRP-Beschwerde bessere Chancen zu geben. Informationen, die man sich bei der Lektüre einiger UDRP-Entscheidung und der Anwendung des gesunden Menschenverstandes selbst hätte erarbeiten können. Aber das kostet deutlich mehr Zeit. Dass man für die Informationen des Leitfadens reichlich Daten bei CSC hinterlassen muss, ist das Manko des Leitfadens.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top