aponix.com

UDRP-Panels verweigern Hijacking-Entcheidungen

Der Streit um die Domain aponix.com liefert in einem UDRP-Verfahren ein weiteres Beispiel für die Zurückhaltung von Panelisten bei der Feststellung von Reverse Domain Name Hijacking.

Panelist Darryl C. Wilson machte kein großes Brimborium um seine Entscheidung: Die Antragstellerin Aponix Solution LLC hatte am 20. April 2014 die Marke APONIX beim US-amerikanischen Marken- und Patentamt (USPTO) beantragt und am 16. Oktober 2014 das UDRP-Verfahren gegen den Inhaber der Domain aponix.com eingereicht. Die Domain registrierte dieser bereits am 24. Juli 2007; sie stand für US$ 6.000,– bei Sedo zum Verkauf, derzeit kann man ein Kaufpreisangebot für die Domain abgeben. Der namentlich nicht erkennbare Domain-Inhaber mit Sitz in Südkorea reagierte nicht auf den Antrag der Antragstellerin.

Wilson war damit bei der Beurteilung dieses Falles auf den Vortrag der Antragstellerin beschränkt. Danach war die Marke lediglich beantragt. Gleichwohl kann eine solche Marke durch ihre Nutzung Rechte generieren (»secondary meaning«). Die erste Nutzung der Marke durch die Antragstellerin datiert allerdings auf den 14. Dezember 2013, was knapp sieben Jahre nach Registrierung der Domain war. Wilson meinte kurzerhand, die Antragstellerin habe damit keinen Nachweis für das Bestehen eines Markenrechts erbracht, wie es die UDRP vorsieht. Die weiteren Tatbestandsmerkmale prüfte Wilson nicht mehr, da bereits das erste nicht gegeben war. Er wies den Antrag der Antragstellerin zurück und bestätigte, dass die Domain beim Domain-Inhaber bleibt.

Für Außenstehende und Domain-Investoren fehlt bei der Entscheidung allerdings etwas. Der Fall stellt sich wie der Versuch eines Reverse Domain Name Hijacking dar, den Michael Berkens auf thedomains.com so zusammenfasst: Jemand will eine Domain, die ein anderer vor langer Zeit registriert hat. Er will den Kaufpreis von US$ 6.000,– nicht zahlen, sondern mit einem UDRP-Verfahren zu US$ 1.500,– günstiger fahren. Also wird eine entsprechende Marke beantragt. Um die Kosten niedrig zu halten, leitet der Firmensyndikus das UDRP-Verfahren ein. Tatsächlich liegen aber die notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen der UDRP nicht vor. Also wird der Antrag zurückgewiesen und der Fall ist abgeschlossen. Doch an und für sich ist das ein Betrugsversuch und Missbrauch der UDRP, der eine Entscheidung auf Reverse Domain Name Hijacking nach sich ziehen müsste. Darauf zu erkennen, sind Panelisten auch ohne Antrag des Gegners im UDRP-Verfahren berechtigt. Doch kommt das viel zu selten vor. Diese Entscheidung reiht sich in eine lange Liste ähnlicher Fälle, wie auch der Streit um bespoke.com, den wir vergangene Woche behandelt haben.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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