Sunrise-Grabbing

US-Anwalt nutzt TMCH-Lücke aus

Der Blogger Kevin Murphy hat den ersten großen Missbrauch von Sunrise-Registrierungen unter den neuen globalen Top Level Domains aufgedeckt: mit Kugelschreibern sicherte sich ein US-Anwalt eine Reihe äußert begehrter Domains.

Es war wohl nur eine Frage der Zeit, bis sich auch im dichten Netz der Schutzmechanismen für neue globale Top Level Domains die ersten Löcher zeigen. Dabei mussten die Domain-Grabber gar nicht sonderlich kreativ werden: wie domainincite.com berichtet, boten wie schon bei dotEU die Sunrise-Registrierungen ein Einfallstor. Um möglichst früh an besonders begehrte Domains unter neuer Top Level Domain zu kommen, ließ der im kalifornischen Beverly Hills ansässige Rechtsanwalt Thomas A. Brackey bereits im Jahr 2012 in der Schweiz mindestens drei verschiedene Marken eintragen. Bekannt sind die Eintragungen für die Begriffe »cloud« (Registernr. 632530), »direct« (Registernr. 638127) und »social« (Registernr. 632529); sie alle genießen Schutz für die Waren- und Dienstleistungsklasse 16 in der Kategorie »stylos«, also Kugelschreiber. Nach Angaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) kostet der Schutz einer Marke in der Schweiz CHF 550,– (umgerechnet also etwa EUR 450,–). Für Brackey war das Geld aber gut angelegt: auf Grundlage dieser Wortmarken erwirkte er jeweils einen Eintrag im Trademark Clearinghouse und war so in der Lage, bevorrechtigt einige äußert attraktive Domains im Format social.tld, cloud.tld und direct.tld zu registrieren bzw. bei den noch anstehenden Neueinführungen auch in Zukunft zu erhalten.

Da ICANN mit derartigem Missbrauch gerechnet hatte, sehen die Regeln für das Trademark Clearinghouse vor, dass die Anmelder den Nachweis erbringen, dass ihre Marke auch tatsächlich in Gebrauch ist. Dieser Gedanke knüpft an Normen wie beispielsweise § 26 MarkenG an, der in der Regel voraussetzt, dass eine Marke im Inland ernsthaft benutzt wird. Doch diese Hürde nahm Brackey auf einfache Weise: unter pentm.ch richtete er per Shopify mit wenigen Klicks eine Website ein, über die er zu Preisen von US$ 1,– Kugelschreiber und Schlüsselanhänger mit den Aufdrucken »cloud«, »direct« und »social« vertreibt; so wurde er formal dem »proof of use«-Erfordernis des Trademark Clearinghouse gerecht. Dabei gibt sich Brackey kaum Mühe, seine wahren Absichten zu verbergen: im Interview räumte er ein, dass es ihm lediglich darum gegangen sei, die Domains zu erhalten. Sich selbst beschreibt Brackey als Person, die zuvor nie als Domain-Investor aufgetreten sei und auch jetzt nicht wisse, was mit den Domains anzufangen sei. Ferner bestätigte er, dass mit „What Box?“ und „Plan Bee“ zwei seiner Mandanten die Lücke ebenfalls genutzt hätten, um eine große Anzahl von Sunrise-Domains zu registrieren.

Ob Brackey mit dieser Masche dauerhaft Erfolg hat, wird sich erst noch zeigen müssen – immerhin stehen mit dem »Clearinghouse Dispute Resolution Process« (CDRP) und der »Sunrise Dispute Resolution Policy« (SDRP) zwei bisher noch kaum beachtete Verfahren zur Verfügung, die einen korrigierenden Eingriff möglich erscheinen lassen. Zudem lässt die bisher eher geringe Nachfrage nach Sunrise-Domains darauf schliessen, dass sich die Preise für neue Domains eher im unteren Bereich bewegen; fraglich also, ob es Brackey gelingt, sämtliche Investitionen wieder hereinzuspielen. Die Frage, wie sich derartige Lücken effektiv schließen lassen, wird ICANN aber auf jeden Fall in zukünftigen Einführungsrunden beschäftigen müssen.

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