USA

Spammer muss US$ 11,2 Milliarden zahlen

Wer das Internet missbraucht, darf keine Gnade erwarten: dieses klare Signal senden zwei aktuelle Urteile aus den USA und Australien aus. So hat ein US-Gericht einen Spammer aus Florida zu einer rekordverdächtigen Entschädigungszahlung von umgerechnet EUR 9,2 Milliarden (!) verurteilt. Nur auf den ersten Blick besser erwischt haben es zwei Domain-Betrüger in Australien, die umgerechnet „nur“ EUR 1,43 Mio. an Schadensersatz bezahlen müssen.

Der im US-Bundesstaat Iowa ansässige Internet-Provider CIS Internet Services hatte den Spammer James McCalla aus Florida auf Schadensersatz verklagt, nachdem dieser geschätzte 280 Millionen eMails mit Werbung für Kredite und Schuldentilgung unter Verwendung der Domain cis.net versandt hatte. Am Tag vor Weihnachten sprach der District Court for the Southern District of Iowa unter Vorsitz von Richter Wolle sein Urteil: McCalla wurde verurteilt, US$ 11,2 Milliarden an Schadensersatz an CIS zu bezahlen; ferner wurde ihm für die Dauer von drei Jahren jeglicher Zugang zum Internet verboten. Die Entscheidung stellt den Höhepunkt einer von CIS angestrengten Klagewelle gegen zahlreiche Spamversender dar; so waren bereits 2004 weitere Unternehmen, darunter Cash Link Systems aus Florida und AMP Dollar Savings Inc. aus Arizona, zu insgesamt mehr als einer Milliarde US-Dollar Schadensersatz verurteilt worden. Bei CIS ist man sich bewusst, dass mit einer Zahlung nicht zu rechnen ist; weit wichtiger ist aber die abschreckende Wirkung, die vom Urteil ausgeht. Da der Versand von Spam in den USA bisher nicht strafbar ist, haben sich die unkomplizierten und erstaunlich effektiven Werbebotschaften zu einer wahren Plage entwickelt; doch auch das Urteil dürfte kaum mehr als ein Tropfen auf den heissen Stein bedeuten.

Im Zusammenhang mit einer Cyberattacke gegen die britische Domain-Verwaltung Nominet hat der Federal Court in Perth ebenfalls ein drastisches Urteil gesprochen: Brad Norrish und Chesley Rafferty wurden von Richter Robert French zu einer Schadensersatzzahlung von umgerechnet EUR 1,43 Millionen verurteilt; knapp die Hälfte entfällt dabei auf den Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren. Norrish und Rafferty hatten im Januar 2003 aus einer Nominet-Datenbank Adressen von 2,2 Millionen Kunden gestohlen und in über 50.000 Fällen diesen täuschend echt aussehende Zahlungsaufforderungen verschickt; bei Nichtzahlung drohten die beiden mit dem Verlust der Domain, eine Masche, der man auch hierzulande immer wieder begegnet. Doch auch hier besteht wenig Hoffnung auf Zahlung: so hat Chesley Rafferty bereits im Oktober 2004 Insolvenz anmelden müssen.

Aus gegebenem Anlass hier nochmals unser Hinweis: Zumindest für alle über deutsche Registrare angemeldeten Domains gilt nach wie vor, dass Schreiben, die nicht vom Domain-Registrar Ihrer Wahl stammen, getrost in den Müll geworfen werden können, da sich der Registrierungsvertrag ohne ausdrückliche Kündigung in der Regel automatisch verlängert.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top