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Streit um Kurz-Domains b.mw und ap.pl

Zwei besondere Domain-Namen laden derzeit Marken-Konzerne zum Rechtsstreit ein: Der Autokonzern BMW sieht seine Rechte durch die Domain b.mw verletzt, während Apple sich an der polnischen Adresse ap.pl stört. Wie die Rechtsstreite ausgehen, wird man erst in ein paar Wochen sehen.

Die Bayerischen Motorenwerke sehen ihren Namen und ihre Marken durch den malawischen Domain-Hack b.mw, bei dem die Endung Teil einer möglichen Rechtsverletzung ist, verletzt. Der Domain-Name b.mw leitet derzeit auf a.mw weiter, wo sich eine Liste mit zum Verkauf stehenden Domains findet. Dort ist b.mw mit einem Preis von US$ 1.200.000,– gelistet. Seit 24. Juli 2015 ist nun ein Beschwerdeverfahren bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) unter dem Aktenzeichen DMW2015-0001 anhängig. Die Domain ist erstmals am 06. Juli 2004 registriert worden; das letzte Update, das mit einem Inhaberwechsel einhergehen könnte, stammt vom 25. Juli 2015. Derzeitige Inhaberin ist die japanische Living By Blue CO. LTD. Da diese aber auch Inhaberin der Domains a.mw, aa.mw, 0.mw, 1.mw, 2.mw und anderer ist, wobei diese teilweise im WHOIS-Record von .mw unter anderen Anschriften gelistet sind, kann auch eine einfache Adressdatenänderung Grund für die Änderungen in der WHOIS-Datenbank sein. Der Rechtsanwalt und Blogger Michael Berkens verweist auf thedomains.com darauf, dass Tesco ein WIPO-Verfahren wegen tes.co gewonnen habe und rechnet daher damit, dass BMW erfolgreich sein wird.

Ähnlich ist der Streit von Apple gegen den Inhaber der Domain der polnischen ap.pl, über die macwelt.de berichtet. Der Unterschied liegt allerdings darin, dass zwischen Domain inklusive Endung und der Marke Apple keine 100-prozentige Übereinstimmung besteht. Der Inhaber der Domain dürfte der Betreiber des Angebots unter ap.pl sein: Artur Janiszewski, der seinen Sitz in Warschau hat. Das WHOIS weist derzeit keine Daten aus, da auf der Domain ein Dispute liegt. Janiszewski vertreibt über ap.pl Zubehör nicht nur für Apple-Geräte, sondern auch für Geräte anderer Elektronikhersteller. Wie macwelt.de berichtet, erhielt Artur Janiszewski im Mai diesen Jahres Post von Apple-Anwälten mit der Bitte, die Domain kostenlos zu übergeben, und sah sich kurze Zeit später mit einem gerichtlichen Verfahren konfrontiert. Apple gehe es darum, heißt es, sicherzustellen, dass die Domain nicht in die Hände chinesischer Warenfälscher falle. Letztlich habe Apple US$ 6.000,– für die Domain geboten.

Ob Apple ähnliche Chancen wie BMW hat, wird man sehen. In jedem Falle zeigen auch diese beiden Fälle, dass die Rechtsverletzungsrechnung nicht immer ohne die Endung gemacht werden kann. Diese Situation ist bekannt, wenn auch in etwas anderer Form, bei den Urteilen zu solingen.info und tipp.ag. Sie verschärft sich aber immer mehr mit den neuen generischen Endungen, wie beispielsweise die WIPO-Entscheidung zu canyon.bikes zeigt. Die Endungen werden immer weniger einfach nur notwendiges Beiwerk einer Domain, sondern kennzeichnender Teil der Entscheidungsmerkmale.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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