Trademark King

Abmahnrisiko für Domain-Inhaber?

Ein mysteriöses Netzwerk von Gesellschaften und Markenanmeldungen beschäftigt derzeit die Domain-Branche: die jüngsten Aktivitäten eines deutschen Geschäftsmanns rufen Erinnerungen an den »Trademark King« hervor – und könnten Domain-Inhaber unter Druck setzen.

Geschäftsmann, Filmproduzent und Fotograf – mit diesen Berufsbezeichnungen listet Wikipedia den Regensburger Michael J. G. Gleissner. Nach einem Bericht des Magazins »World Trademark Review« könnte allerdings schon bald der zweifelhafte Titel des »Trademark King« hinzukommen. Nach den Recherchen des Magazins hat die zu Gleissner gehörende Gesellschaft »CKL Holdings N.V« ein UDRP-Verfahren um die Google gehörende Domain zero.com eingeleitet. Während offizielle Datenbanken das Verfahren mit dem Az. D2016-1382 als »terminated« führen, sei aufgefallen, dass Gleissners Gesellschaften diverse weitere UDRP-Verfahren angestrengt hätten, unter anderem um die Domain-Namen apollo.com, mclip.com und slized.com. Weitere Recherchen hätten zudem ergeben, dass Gleissner offenbar etwas größeres plane; darin eingeschlossen seien tausende Gesellschaften und Markeneintragungen. Allein beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) seien derzeit über 250 Markenanmeldungen anhängig, darunter unter anderem die bereits bekannten Marken »Baidu« und »The Home Depot«. Zudem gäbe es Anmeldungen für gebräuchliche Namen wie Alan, Daniel, Richard und Sarah ebenso wie für städtebezogene Domains wie hongkong.com, rome.com und tokyo.com; Gleissner sei selbst aber nicht Inhaber der Domains. Zur Begründung dieser Anmeldungen werde auf frühere Rechte aus Marken anderer Jurisdiktionen verwiesen, ein Großteil davon wiederum eingetragen erst in den vergangenen Monaten. Schließlich habe Gleissner im letzten halben Jahr über 1.000 Firmen allein in Großbritannien angemeldet, die fast alle unter der Adresse 207 Regent Street in London gemeldet sind.

Da all diese Aktivitäten mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden sein dürften, vermutet »World Trademark Review« eine ausgeklügelte Strategie dahinter. Kontaktversuche mit Gleissners Agent und seinem US-Anwalt Jonathan Grant Morton mit der Bitte um Erläuterung seien jedoch erfolglos geblieben. Eine naheliegende Erklärung sei, dass sich Gleissner als »Trademark King« versuche; dahinter steckt ein Modell, bei dem der US-Amerikaner Douglas LeHocky im letzten Jahr ca. US$ 50.000,– für Markenanmeldungen von Domain-Namen wie apple.com, bmw.com oder disney.com ausgegeben hat, wenn auch letztlich vergeblich. Allerdings bleibe das Motiv Gleissners derzeit ein Mysterium. Neue Nahrung erhielten die Spekulationen aber nach Recherchen von Blogger Andrew Allemann; demnach habe ein Anwalt von der zu Gleissner gehörenden Gesellschaft Bigfoot Ventures LLC seine Tätigkeit beschrieben als »manipulating trademarks to reverse hijack domain names through UDRP«. Andere wie der US-Anwalt John Berryhill mutmaßen, dass dies ein Versuch sei, das Trademark Clearinghouse (TMCH) auszunutzen; allerdings bedürfe es dafür der Anmeldung von US-Marken nicht, da auch Marken anderer Länder grundsätzlich berechtigen, sie in die Datenbank des TMCH eintragen zu lassen.

Welche Pläne Gleissner am Ende verfolgt, darüber lässt sich aktuell nur spekulieren. Wie »World Trademark Review« selbst anmerkt, ist nichts daran zu beanstanden, ein Netzwerk von Firmen und Marken zu flechten. Gleichwohl sollte man sich die Aktivitäten von Gleissner ins Gedächtnis rufen, wenn man selbst unvermittelt Partei eines UDRP-Verfahrens wird. Zur Verteidigung gegen etwaige Klagen könnten die bisher bekannten Informationen einen wertvollen Beitrag liefern.

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