Buchtipp

Neuauflage des Skriptum Internetrecht

Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universitätsprofessor an der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und zugleich Direktor des dortigen Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), hat sein Standardwerk zum Internetrecht auf den neuesten Stand (April 2014) gebracht. Es steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit.

In der aktuellen Version des »Skriptum Internetrecht« finden sich vor allem Detailüberarbeitungen im Vergleich zur Vorauflage vom Oktober 2014. Auf nunmehr 579 Seiten und damit einer um 21 Seiten dickeren Fassung folgt das Werk den Bedürfnissen der Internetanbieter. Diese brauchen, um im Internet auftreten zu können, eine Kennung (dies verweist auf das Domain-Recht), Inhalte (ein Tummelplatz für das Immaterialgüterrecht), Werbung und Marketing (hier kommen Wettbewerbsrechtler zu Wort), den Kontakt zum Kunden (was zu den Ausführungen zum Vertragsschluss und zum E-Commerce-Recht führt) sowie Daten der Kunden (hier gilt das Datenschutzrecht); an diesem bewährten und gut strukturierten Aufbau hält Hoeren also fest. Abschließend findet sich noch ein Abschnitt zu der Frage, wer für alle diese Rechtsanforderungen haftet. Schließlich wird auch noch auf das Problem der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Internet eingegangen – denn das beste Urteil hilft nichts, wenn es nicht in die Praxis umgesetzt werden kann.

In Sachen Domains wirkt das Kapitel zur europäischen Top Level Domain .eu etwas angestaubt und inzwischen fast verzichtbar – immerhin ist seit der Einführung in den Jahren 2005 bzw. 2006 knapp ein Jahrzehnt vergangen. Weiterhin für Aktualität sorgt jedoch die .eu-Rechtsprechung des EuGH; hier zeigt sich, wie lange die Justiz damit braucht, technischen Entwicklungen gerecht zu werden. Gänzlich ausgelassen wird das Thema neue globale Top Level Domains; weder das Bewerbungsverfahren selbst noch die mit dem Bewerberhandbuch eingeführten, zahlreichen neuen Schutzmechanismen wie das Uniform Rapid Suspension System (URS), das Trademark Clearinghouse oder gar die Trademark Post-Delegation Dispute Resolution Policy (PDDRP) findet Erwähnung. Auch wenn diese Mechanismen außerhalb deutscher Gesetze geregelt sind und eine detaillierte Darstellung den Rahmen des Skripts wohl gesprengt hätte, wäre eine kurze Erwähnung wertvoll – die domain-rechtliche Praxis kommt jedenfalls um sie nicht herum. Dessen ungeachtet glänzt das Skript in der Grundlagenarbeit; wer sich in kurzer Zeit einen äusserst kompetenten Überblick verschaffen will, wird so leicht nichts Besseres finden.

Das Manuskript steht – wie übrigens auch sämtliche seiner archivierten Vorauflagen – zum kostenlosen Download bereit. Allerdings sollte man nicht vergessen: das Werk mag zwar gratis sein; wem der Inhalt zusagt und wer auch die künftige Arbeit des Instituts unterstützen will, sollte schon die Möglichkeit einer freiwilligen Spende in beliebiger Höhe auf das im Skript angegebene Konto nutzen. Um einer Ausrede vorzubeugen: BIC und IBAN hat Hoeren bereits eingearbeitet. Denn im Fachbuchhandel kosten derartige Werke oft EUR 100,– und mehr; selbst kleine Beträge sind daher nicht nur eine Anerkennung für den Autor, sondern helfen, dass das Skript Internetrecht auch künftig in aktualisierten Auflagen erscheinen kann.

Vorauflagen und weitere Skripte (darunter das Skriptum IT-Vertragsrecht) finden Sie ebenfalls auf den Seiten des ITM.

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