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Die Rechtslage für die Beschlagnahme von .be-Domains in Belgien

Kann ein belgischer Richter eine .be-Domain beschlagnahmen? Es kommt – wie so oft in der Juristerei – darauf an.

Im Zusammenhang mit dem seit Jahren in Schweden schwelenden Streit um Domains des Angebots »The Pirate Bay« hat die Registry DNS Belgium Hinweise zur Rechtslage in Belgien gegeben. Demnach sind die Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Gleich, ob Verletzung von Rechten des Geistigen Eigentums, wettbewerbswidrigen Handlungen oder strafbaren Inhalten – in jedem Fall entscheidet ein Richter. Außerdem gibt es einen bedeutsamen Unterschied zur Rechtslage in Schweden: von der Beschlagnahme betroffen wäre alleine der Domain-Inhaber, nicht die Registry. Letztere ist nur für administratives und technisches Management einer Domain zuständig. Wenn ein Gericht darauf entscheidet, eine Domain offline zu nehmen, wird sie zurückgezogen. Sowohl DNS Belgium als auch die für .eu zuständige EURid folgen einer Anordnung der Strafverfolgungsbehörden in jedem Fall. Ein Präzedenzfall war der Rechtsstreit »BAF vs. Telenet & Belgacom«; damals hatte ein Gericht entschieden, dass die beiden verklagten Provider entweder die IP-Adresse oder die Domain zu blockieren haben. Beides war allerdings ineffizient; wenige Tage nach der Entscheidung wurde schlicht die Domain gewechselt.

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