raule.de

bald BGH-Urteil zu Treuhanddomains?

Das OLG Celle (Urteil vom 08.12.2005, Az.: 13 U 69/05) hält im Rechtsstreit um die Domain raule.de daran fest, dass der Treuhänder, der als Nichtnamensträger für einen Dritten, der Namensträger ist, eine Domain registriert hat, keine Rechte herleiten kann und somit unrechtmäßiger Inhaber der Domain ist. Das Verfahren wird vor dem BGH (Az.: I ZR 11/06) weiter geführt.

Die Entscheidung grundke.de (Urteil vom 08.04.2004, Az.: 13 U 213/03) des OLG Celle hatte vor zwei Jahren für Verstörung gesorgt und zahlreiche Kritik auf sich gezogen. Seinerzeit musste der treuhänderische Inhaber einer Domain diese an einen Namensträger herausgeben, da aus Sicht des Oberlandesgerichts eine Namensrechtsverletzung vorlag und die Namensrechte des Treugebers nicht übertragbar seien. Im jetzt entschiedenen Fall raule.de liegt die Sache nicht anders: auch hier steht der Treuhänder im WHOIS-Verzeichnis der DENIC. Unter der Domain findet man allerdings die Seiten der Tänzerin Frau Raule Hoffmann. Der Treuhänder erklärte, er habe die Domain registriert, die Seiten gestaltet und danach Frau Raule Hoffmann geschenkt. Sowohl das erstinstanzliche Gericht als auch das OLG Celle gehen davon aus, dass keine Eigentumsübertragung stattgefunden habe, da diese ausschließlich nach den DENIC-Domainbedingungen (DDB) erfolgen könne. Schon der Umstand, dass die Domain zum Zeitpunkt der Registrierung in die Hände eines Unbefugten gelangte (der die Domain zu diesem Zeitpunkt noch nicht verschenkt hatte und dem auch die Genehmigung, die Domain für Frau Raule Hoffmann zu registrieren, nicht vorlag), reichte dem OLG Celle aus, die Klage zu bestätigen. Das OLG Celle meint, die Registrierung könne auch einfach für den anderen erfolgen, indem man ihn gleich als Inhaber der Domain eintragen lässt.

Allerdings hatten sich mittlerweile einige Stimmen gegen die grundke.de-Entscheidung gewandt, darunter etwa das OLG Hamm (Urteil vom 25.04.2005, Az.: 13 U 15/05), das Zweifel an der Argumentation aus Celle äußerte, aber nicht näher darauf einging. Das OLG Hamm meint grundsätzlich: „Der Treuhänder hat keine schlechtere Position bei der Ausübung von Abwehransprüchen als der Treugeber, für den er die Rechtsposition letztlich ausübt.“ Ob die Umstände im Fall raule.de vom Bundesgerichtshof anders bewertet werden, weil der Domain-Name lediglich dem Vornamen bezeichnet, wird man sehen.

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