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Leitfaden »Rechtssichere Internetseiten«

Hatten wir vergangene Woche den Online-Check für die sichere Website näher betrachtet, so blicken wir diesmal in den aktualisierten Leitfaden »Rechtssichere Internetseiten« von eBusinesslotsen Saar in Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Marcus Dury.

Auf 28 Seiten bietet der Leitfaden »Rechtssichere Internetseiten«, der sich auf dem Stand Mai 2013 befindet, einen guten Überblick über die rechtlichen Risiken beim Betreiben eines Internetangebots. Die Texte stammen von Rechtsanwalt Marcus Dury in Saarbrücken. Das als .pdf abrufbare Werk erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es wendet sich an juristische Laien und ist kostenlos. Inhaltlich beschäftigt sich der Leitfaden mit den vier Kernthemen Anbieterkennzeichnung (Impressum), Online-Shop, Datenschutz und inhaltliche Rechtsverletzungen.

Schon beim Thema Impressum wird deutlich, was sich zuletzt als Resümee nicht nur dieses Leitfadens, sondern des gesamten Rechtsgebiets herausstellt: Viel hängt von den Gerichten ab, wie etwa ob ein Fehler in der Anbieterkennzeichnung als Bagatellverstoß zu sehen ist oder nicht. Im Übrigen geht Dury einzelne Punkte des Webimpressums durch, und bei denen auf Social Media-Seiten ins Detail: So bemängelt er, dass aktuelle Neuerungen des Designs der iOS-App von Facebook die Einhaltung gesetzlicher Regeln und Vorgaben der Rechtsprechung für das Impressum erschweren. Das Kapitel endet mit einer Checkliste und Musterbeispielen für Impressen unterschiedlicher Rechtspersonen. Beim Thema Online-Shops verweilt Dury nicht nur in der Gegenwart, sondern blickt schon mal auf die als Referentenentwurf beim Gesetzgeber liegende EU-Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 und was sie in 2014 mit sich bringen wird. Darüber hinaus finden sich Informationen über die Notwendigkeit von AGB, die Buttonlösung und ihre Auswirkung sowie die 13 Kernanforderungen hinsichtlich der Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen an Online-Shops, für die es ebenfalls eine Checkliste gibt. Weiter gehts mit Datenschutz und den Informationen, die man als Webseitenbetreiber bereithalten muss. Diese werden in zehn Punkten abgearbeitet und enden mit einer entsprechenden Checkliste samt einer Muster-Datenschutzerklärung. Auch die Rechte von Inhalten werden angesprochen und in sechs kurzen Abschnitten abgehandelt, wobei auch auf das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingegangen wird. Allein die Lizenzierung von Fotos wird vertieft dargestellt. Im Anhang der .pdf finden sich weiterführende Links, etwa zur für ein Webimpressum wichtigen Liste der regulierten Berufe. Es werden die Gesetze und Verordnungen genannt, die relevant sind, und es gibt einen Überblick darüber, wo man in Deutschland eBusiness-Lotsen findet.

Das 28-seitige Vademekum für Betreiber von Internetseiten stellt nur eine eingeschränkte Hilfe dar, denn es kann auf so wenigen Seiten nicht in die Tiefe gehen. Gleichwohl ist es lesenswert, da der Leser auf bestehende und kommende Risiken hingewiesen und für die rechtlichen Belange seines Internetauftritts sensibilisiert wird. Sehr hilfreich sind dabei die Checklisten und Musterbeispiele, die sich schnell abarbeiten lassen und über die man einige Klarheit gewinnt. Wesentlich scheint uns aber die allgemeine Einschätzung, die Rechtsanwalt Dury vermittelt: Man sollte sich mit dem Gedanken abfinden, dass Internetseiten nicht abmahnsicher sein können. Dem ist nichts hinzuzufügen.

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