Buchtipp

Neuauflage des Skriptum Internetrecht (Oktober 2015) liegt vor

Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universitätsprofessor an der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und zugleich Direktor des dortigen Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), hat sein Standardwerk zum Internetrecht auf den neuesten Stand (Oktober 2015) gebracht. Es steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit.

Auf diesmal 586 Seiten (20 Seiten mehr als in die Ausgabe vom April 2015) liefert das Werk die gewohnten Inhalte in der bewährten Struktur. Überwiegend ist das Mehr an Seiten dem Satz, aber auch den rund 150 neuen Fußnoten geschuldet, die auf aktuelle Urteile verweisen. Auch inhaltlich gibt es Neues. Die Aktualität des Skriptums Internetrecht zeigt sich daran, dass die Entscheidung des EuGH vom 06.10.2015 zum Safe Harbour-Abkommen Eingang gefunden hat. Hinzugekommen sind auch Urteile zum Dispute-Grabbing, mit denen bei unberechtigten Dispute-Einträgen für .de-Domains zu rechnen ist. Beim Thema Wettbewerbsrecht fand das Urteil des OLG Koblenz Eingang (vom 26.03.2014, Az.: 9 U 1116/13), wonach die Einwilligung des Kunden zu einer werblichen Kontaktaufnahme durch Dritte die namentliche Nennung der Unternehmen erfordert. Weiter gibt er einen kurzen Einblick in die neue Fassung von § 312f BGB, der Unternehmen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Dokumentationspflichten auferlegt. Schließlich fielen uns noch die kurzen Ausführungen zu den grundsätzlichen Regelungen der seit 01. Januar 2015 geltenden EuGVVO, welche die vormalige EuGVO ablöst, auf; die Verordnung regelt die gerichtliche Zuständigkeit von Vollstreckungen von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Damit ist das Skriptum Internetrecht auf den neuesten Stand gebracht.

Das Manuskript steht – wie übrigens auch sämtliche seiner archivierten Vorauflagen – zum kostenlosen Download bereit. Allerdings sollte man nicht vergessen: das Werk mag zwar gratis sein; wem der Inhalt zusagt und wer auch die künftige Arbeit des Instituts unterstützen will, sollte zumindest die Möglichkeit einer freiwilligen Spende in beliebiger Höhe auf das im Skript angegebene Konto nutzen. Um einer Ausrede vorzubeugen: BIC und IBAN hat Hoeren bereits eingearbeitet. Denn im Fachbuchhandel kosten derartige Werke oft weit über EUR 100,–; selbst kleine Beträge sind daher nicht nur eine Anerkennung für den Autor, sondern helfen, dass das Skriptum Internetrecht auch künftig in aktualisierten Auflagen erscheinen kann.

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