.eu (dotEU)

erstes ADR-Urteil gefällt

Knapp drei Wochen nach dem Start der Live-Registrierung ist die Nachfrage nach der neuen Europa-Domain .eu ungebrochen: dank eines durchschnittlichen Zuwachses von über 10.000 Domains täglich steht .eu inzwischen bei knapp 1,7 Millionen registrierten Adressen. Im Streit um pst.eu liegt inzwischen auch das erste Urteil in einem Streitschlichtungsverfahren vor.

Den grössten Hunger auf .eu-Domains hat nach wie vor Deutschland, auf das über 530.000 Registrierungen entfallen. Auf dem zweiten Platz liegt Großbritannien mit etwa 320.000 vor den Niederlanden mit 200.000 Domains. Insider wird diese Verteilung wenig überraschen, entspricht sie doch den bereits bei den nationalen ccTLDs bekannten Kräfteverhältnissen. Die wenigsten .eu-Domains stammen übrigens aus Französisch-Guinea, Guadeloupe und Martinique, die als französisches Überseedepartement ebenfalls zur EU und damit zum Kreis der Registrierungsberechtigten zählen. Der etwas überraschende Domain-Boom in Zypern scheint dagegen zum Stillstand gekommen zu sein; nachdem unmittelbar nach Registrierungsbeginn über 70.000 .eu-Domains auf Einwohner der geteilten Mittelmeerinsel entfielen, stagniert die Zahl schon seit geraumer Zeit bei unter 75.000.

Während unterdessen noch zahlreiche Domains aus der Sunrise Period auf ihre Validierung durch PricewaterhouseCoopers warten, hat der Tschechische Schiedsgerichtshof sein erstes Urteil gefällt. Im Streit um den Domain-Namen pst.eu, die einer PST Business Solutions B.V. zugeteilt wurde, entschied das Gericht zu Ungunsten der Holländerin Leonie Vestering. Im Wettrennen um die begehrte Domain hatte sie nach dem Beginn der Sunrise Period um wenige Minuten gegenüber dem Unternehmen das Nachsehen gehabt und sich als zweite in der Warteschlange eingereiht. Nachdem PST B.V. auch die Validierung erfolgreich überstanden hatte, wandte sich Vestering gegen diese Entscheidung von EURid mit der Begründung, an der Bezeichnung PST die älteren Markenrechte inne zu haben. Das erstplatzierte Unternehmen habe seine Marke im beschleunigten Verfahren angemeldet; hiergegen habe man bereits Rechtsmittel eingelegt. Das Gericht vermochte gleichwohl keinen Verstoß gegen die EU-Regularien festzustellen, und wies den Antrag ab. Die Entscheidung ist veröffentlicht und lesenswert, auch wenn sie für Juristen sicherlich eine (in Englisch verfasste) ungewohnt knappe Begründung enthält.

Insgesamt sind derzeit etwa 100 Verfahren vor dem Schiedsgericht anhängig, angesichts der Vorteile dieses Verfahrens eine verschwindend geringe Anzahl. Das Verfahren kann von jedem gegen eine Entscheidung von EURid, die gegen Bestimmungen der EU-Verordnungen verstösst, sowie gegen spekulative oder missbräuchliche Domain-Registrierungen eingeleitet werden. Seine wahren Stärken kann es ausspielen, wenn Domain-Inhaber und der in seinen Rechten Verletzte in jeweils verschiedenen EU-Ländern und damit unterschiedlichen Rechtsordnungen ihren Sitz haben, da sich so etwa langwierige Übersetzungen von Schriftsätzen vermeiden lassen.

Zum Schluss noch eine brandaktuelle Mitteilung: seit Dienstag ist der Transfer und damit der Handel von .eu-Domains uneingeschränkt möglich. EURid hat die notwendigen technischen Änderungen im Protokoll implementiert, so dass .eu-Domains damit voll funktionsfähige und übertragbare Handelsware geworden sind.

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