Domain-Handel

VeriSign versteigert Ein-Zeichen-Domain o.com!

Dem Domain-Handel winkt ein sensationelles Geschäft: auf Veranlassung der Registry VeriSign Inc. bereitet die Internet-Verwaltung ICANN eine Versteigerung der Ein-Zeichen-Domain o.com vor. Allerdings hat der Verkauf auch so manchen teuren Haken.

Sie zählen zu den begehrtesten Internet-Adressen der Welt, und dennoch sind nur eine Handvoll vergeben. Im Jahre 1993 hat der mittlerweile verstorbene Internet-Pionier Jon Postel über die seinerzeit von ihm geführte IANA (Internet Assigned Numbers Authority) nahezu alle einbuchstabigen Domain-Namen unter den generischen Top Level Domains .com, .net sowie .org registriert. Im Fall von .com blieben lediglich q.com, x.com und z.com unberührt; sie genießen aufgrund prioritätsälterer Rechte Bestandsschutz. Sollten sie jemals auslaufen, hat die .com-Registry VeriSign Inc. das Recht, sie auf die Liste reservierter Domains zu setzen und damit einer Neuvergabe zu entziehen; das regelt das „Schedule of Reserved Names“, dort Appendix 6 in Section B des Registry-Vertrages für .com vom 1. Dezember 2012. Begründet wird die Reservierung mit Sicherheits- und Stabilitätsbedenken für das Domain Name System.

Doch dieser exklusive Kreis könnte sich bald erweitern: am 30. November 2017 stellte VeriSign bei ICANN den Antrag, mit o.com eine weitere Ein-Zeichen-Domain vergeben zu dürfen und den Registry-Vertrag entsprechend zu ändern. VeriSign spricht dabei ausdrücklich von einem Versuch, um Erfahrungen mit der Vergabe von Ein-Zeichen-Domains unter .com zu gewinnen; es könnten also weitere Domains folgen. Die Vergabe von o.com soll dabei im Rahmen einer Auktion erfolgen. Vom Erlös erhält VeriSign aber nur die reguläre Registrierungsgebühr von US$ 7,85; der grosse Rest fließt an eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen. ICANN hat den Antrag in den vergangenen Monaten geprüft und dabei keinerlei signifikante Sicherheits- und Stabilitätsbedenken festgestellt. Allerdings hatte ICANN wettbewerbs- und kartellrechtliche Bedenke, weshalb zusätzlich das US-Justizministerium um Prüfung gebeten wurde. Das teilte am 14. Dezember mit, dass man kein Prüfverfahren eröffne; damit ist der Weg zu o.com frei. Aktuell ist die Öffentlichkeit aufgerufen, bis zum 20. Juni 2018 Stellung zur Änderung des Registry-Vertrages zu nehmen; ICANN hat aber schon signalisiert, grünes Licht geben zu wollen.

Als heisser Anwärter für einen Erwerb gilt der US-Versandhändler Overstock.com Inc., zu dessen Gunsten beim „United States Patent and Trademark Office“ die Marke o.com eingetragen ist. Jedem anderen Erwerber droht also nach der Auktion eine rechtliche Auseinandersetzung. Dessen ungeachtet bleibt o.com über ein Gebot in mutmaßlicher Millionenhöhe ohnehin ein sehr teurer Spass: in jedem Jahr der Vertragsverlängerung sind weitere fünf Prozent des Kaufpreises als »premium renewal fee« zu bezahlen; ausserdem ist ein Weiterverkauf nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Ernsthafte Interessenten dürften sich davon aber kaum abschrecken lassen.

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