Mainz

15. Herbstakademie zu Recht und Informatik im September

Die Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) lädt zur 15. Herbstakademie 2014 zum Thema »BIG DATA & Co – Neue Herausforderungen für das Informationsrecht« im September nach Mainz. Mit einem umfangreichen Programm werden in drei Tagen so ziemlich alle aktuellen Fragen zum IT-Recht aufgeworfen und beantwortet werden.

Die 15. Herbstakademie 2014 wird von der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) in Verbindung mit der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) in der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, in Kooperation mit dem Mainzer Medieninstitut (Prof. Dr. Dieter Dörr) und dem Fachbereich 03, Abteilung Rechtswissenschaft, veranstaltet. Sie findet vom 10. bis 13. September 2014 statt, und beginnt am 10. September um 19:00 Uhr mit einem Empfang im Festsaal der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mit einer Begrüßung durch Frau Staatssekretärin Jacqueline Kraege. Der inhaltliche Teil beginnt am 11. September bereits um 08:30 Uhr mit Begrüßung und Eröffnung der Konferenz. Im Laufe des Tages werden rechtliche Probleme von Big Data aus unterschiedlichen Perspektiven erörtert, wie etwa die Frage nach neuen Formen von Lizenzen für die Nutzungsart Big Data Miner, den Schutz von Datenbanken, Big Data in mitbestimmten Unternehmen, die Anwendung europäischer Datenschutzregeln auf Big Data und vielen mehr. Teilweise parallel zum Thema Big Data werden am 11. und 12. September in verschiedenen Slots Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Immaterialgüterrechts, des Datenschutzrechts und des Internetrechts behandelt. Der letzte Tag widmet sich ganz dem IT-Recht. Die Akademie endet am Samstagnachmittag gegen 15:00 Uhr.

Die 15. Herbstakademie 2014 der DSRI mit dem Titel »BIG DATA & Co – Neue Herausforderungen für das Informationsrecht« findet vom 10. bis 13. September in der Johannes Gutenberg-Universität Mainz statt. Die Teilnahme kostet EUR 350,– für Nicht-DGRI-Mitglieder und EUR 320,– für DGRI-Mitglieder. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung, die der Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis (§ 15 FAO) vorgelegt werden kann, ist möglich.

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