Düsseldorf

davit veranstaltet Barcamp »Industrie 4.0 und Digitalisierung« im Dezember 2016

Die davit im DAV (Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein) lädt am 06. Dezember 2016 unter dem Titel »Industrie 4.0 und Digitalisierung« zum Barcamp nach Düsseldorf. Der zeitliche Rahmen steht bereits und einige Referenten sind schon benannt.

Mit der Form des Barcamps erreicht davit, deren Partner bei der Veranstaltung Noerr LLP, ZD (Zeitschrift für Datenschutz) und MMR (MultiMedia und Recht) sind, einen neuen Level. Die Veranstaltungsform Barcamp, bei der alle Teilnehmer eigene Themen und Vorträge zur Auswahl und Abstimmung stellen können, soll insbesondere jungen und angehenden Juristen, wie Studenten, Referendaren und Berufseinsteigern, eine Plattform des Austauschs und der Weiterbildung bieten. Das Thema Industrie 4.0 und Digitalisierung wählte der Veranstalter, weil die umfassende und schnell voranschreitende Digitalisierung der Wirtschaft das Recht vor große Herausforderungen stellt und damit zusammenhängende Rechtsfragen noch nicht geklärt sind.

Das Barcamp wird sich von A-Z mit Themen der Digitalisierung beschäftigen, mögliche Vorträge können also insbesondere folgende Themen betreffen: Autonomes Fahren, Big Data, Block Chain Technology, Cloud, Datenbankherstellerrecht, Datenschutz, Eigentum an Daten, E-Person, FinTech, InsurTech, Haftung, Robotics und Willenserklärung/Zivilprozess im digitalen Umfeld.

Der zeitliche Rahmen für das Barcamp ist bereits gesteckt und eine Hand voll Referenten stehen auch schon fest: so werden Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Prof. Dr. Peter Bräutigam, Dr. Thomas Lapp, Prof. Dr. Ulrich Luckhaus und Jörn Erbguth zu dem ein oder anderen Thema vortragen.

Das davit Barcamp »Industrie 4.0 und Digitalisierung« findet am 06. Dezember 2016 von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr bei Noerr LLP, Speditionstrasse 1, 40221 Düsseldorf statt. Die Teilnahmekosten belaufen sich auf EUR 20,–, die Teilnehmerzahl ist auf knapp 100 begrenzt. Für das Barcamp kann ein Beleg für 5 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO ausgestellt werden.

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