Hamburg

Rückblick auf den 12. @kit-Kongress

Vergangene Woche fand in Hamburg der 12. @kit-Kongress, verbunden mit dem 2. Forum „Kommunikation & Recht“, unter dem Titel »Der Schutz der Persönlichkeit im Internet« statt. Wir geben Ihnen eine kleine Zusammenfassung der hervorragend besetzten Veranstaltung.

Den Einstieg in das Thema lieferte Ministerialdirektor Hans-Heinrich von Knobloch (BMI). Von Knobloch machte den großen Wurf zum Thema, blickte auf die Geschichte in den USA und in Deutschland zurück, um dann die Probleme der Gegenwart und Zukunft zu verdeutlichen, die er unter anderem darin sieht, dass der Staat seinen Schutzpflichten gemäß ein konsistentes Schutzkonzept umzusetzen hat, das öffentliches Recht und Zivilrecht beim Datenschutz jeweils angemessen berücksichtigt und beide verbindet, dabei aber einfach und verständlich sein sollte. Und das unter dem Damoklesschwert einer anstehenden europäischen Verordnung, die unmittelbar geltendes Recht werden wird, so sie denn den Segen des EU-Parlaments und EU-Rats erlangt. Das EU-Datenschutzpaket griff Prof. Dr. Heckmann, Uni Passau, auf und sieht darin keinen wirklichen Fortschritt. Das Datenschutzrecht müsse als Persönlichkeitsrecht, das es tatsächlich ist, erkannt werden und in Richtung eines Informationsmissbrauchsschutz- und Haftungsrecht gestaltet werden. Sodann erklärte sich Frau Prof. Dr. Spiecker zur Durchsetzung von datenschutzrechtlichen Mindestanforderung bei sozialen Netzwerken und schlug unter anderem vor, Betreibern über Wirtschaftsund Steuerrecht beizukommen.

Nach dem Mittagessen spaltete der Berliner Rechtsanwalt Prof. Härting das Auditorium mit seinem sehr interessanten Vorschlag, im Netzbereich vom Verbotsprinzip des Bundesdatenschutzgesetzes abzusehen. Anders, so Härting, ergäbe ein neues Gesetz keinen Sinn. Für den öffentlich-rechtlichen Bereich bedürfe es weiter des Verbotsprinzips. Härting verwies auf die von Rechtsanwalt Prof. Dr. Jochen Schneider und ihm entworfene Novelle des BDSG. Es folgten Vorträge von Otto Vollmers, dem Geschäftsführer der FSM, zum Schutz von Persönlichkeitsrechten von Kindern und Jugendlichen durch anerkannte Selbstregulierungsstellen; ein sehr anschaulicher Vortrag von Rechtsanwalt Thorsten Feldmann, Berlin, zu Geodatendiensten, Bewegungsprofilen und Datenschutz, bei dem er deutlich machte, dass der von den Interessengruppen getroffene Kodex zur Regelung der Rechte verfehlt ist; und von Rechtsanwalt Paul Voigt zu Gesichtserkennungsverfahren. Es schloss sich die öffentliche Diskussionsrunde unter der Moderation von Rechtsanwalt Martin W. Huff an, bei dem die Diskutanten MdB Dr. Konstantin von Notz, Bündnis 90/Die Grünen, Lorenz Matzat, Digitale Gesellschaft eV, Rechtsanwalt Dr. Gunnar Bender, Facebook Deutschland, und Dr. Arnd Haller, Google Deutschland GmbH, sich nicht von ihrer bestmöglichen Seite zeigten. Die Diskussionsbeiträge bewegten sich weitestgehend im politisch Ungefähren.

Der zweite Tag bescherte vier weitere Vorträge, die dem Thema Persönlichkeitsrecht weitere Facetten abgewannen. Richter am Landgericht Hamburg Dr. Benjamin Korte gab einen umfassenden Einblick in die internationale wie örtliche Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet. Rechtsanwalt Martin Fricke, Hamburg, widmete sich dem Gegendarstellungsanspruch, für den es aus tatsächlicher Konvention heraus im Grunde keine Entscheidungen gibt, weil die Auseinandersetzungen schneller anders geregelt werden. Rechtsanwalt Dr. Roger Mann, Hamburg, beschäftigte sich danach mit der Frage, ob das Internet vergessen lernen muss. Der den Kongress abschließende Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Flemming Moos, Hamburg, zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit machte nochmals eindrucksvoll deutlich, dass das derzeitige Datenschutzrecht, das eine Eins-zu-Eins-Beziehung zwischen Bürger und Staat regelt, mit den unklaren multiplen Verantwortlichkeiten bei der Datenübertragung im Internet einfach nicht funktionieren kann.

Angesichts der hochkarätigen Vorträge, der hohen Anzahl an Teilnehmern und der angeregten Diskussionen, wie auch der Stimmung beim traditionellen gemeinsamen Abendessen lässt sich sagen, dass der 12. @kit-Kongress, zusammen mit dem 2. Forum „Kommunikation & Recht“ ein voller Erfolg war und man sich schon jetzt auf den im kommenden Jahr anstehenden 13. @kit-Kongress freuen kann.

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