Köln

7. NRW IT-Rechtstag vom 21. bis 22. September 2017

Der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) laden im September 2017 zum 7. NRW IT-Rechtstag nach Köln. Die Veranstaltung konzentriert sich auf aktuelle rechtliche IT-Topthemen. Die Agenda steht mittlerweile fest.

Der 7. NRW IT-Rechtstag findet vom 21. bis 22. September 2017 in Köln statt. Unter der Moderation von RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus aus Köln referieren zahlreiche Fachleute zu einem weiten Themenspecktrum. So widmet sich Rechtsanwalt Dr. Marc Hilber und Bastian Cremer (Zurich Versicherung) der DSGVO und dem neuen BDSG und deren Wirkung auf die anwaltliche Arbeit, Rechtsanwalt Kai Recke (Eyeo GmbH) gibt Einblick in den aktuellen Stand der Adblockverfahren und Rechtsanwalt Thomas Meinke zeigt neue Online-Stolperfallen. Der erste Tag endet mit einem offenen Forum zu aktuellen Fällen und Fragen aus dem Auditorium. Am zweiten Tag stellt Erfried Schüttpelz (OLG Düsseldorf) die aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vor und Dr. Dipl.-Inf. Reto Mantz (LG Frankfurt/M) berichtet vom Recht auf Vergessenwerden in der Gerichtspraxis. Am Nachmittag gibt es zwei weitere Vorträge. Der NRW IT-Rechtstag endet nach 18:30 Uhr mit einem Get Together am Veranstaltungsort.

Der 7. NRW IT-Rechtstag findet von 13:00 Uhr am 21. September bis 18:30 Uhr am 22. September 2017 im Steigenberger Hotel, Habsburgerring 9-13, 50674 Köln statt. Die Kosten der Teilnahme an beiden Tagen liegen bei EUR 450,– zzgl. 19 % MwSt. (EUR 535,50) und umfassen 15 Stunden nach der FAO. Wer nur am ersten oder nur am zweiten Tag teilnehmen möchte, zahlt EUR 210,– zzgl. 19 % MwSt. (EUR 249,90) und erhält 7 Stunden nach der FAO am ersten und zahlt EUR 240,– zzgl. 19 % MwSt. (EUR 285,60) für 8 Stunden nach der FAO am zweiten Tag. Von den Kosten mitumfasst sind Getränke im Tagungsraum, Kaffeepausen, Mittagessen nebst Abendempfang am Freitag, die Seminarunterlagen und WLAN im Tagungsraum.

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